Leserkommentar zum Artikel

Verkauf von Fußballtrikots: Stellt keine unerlaubte Werbung dar

Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat entschieden, dass der Verkauf von Fußballtrikots, die mit der Aufschrift eines in Deutschland nicht konzessionierten Wettveranstalters versehen sind, keine unerlaubte Glücksspielwerbung darstellt.

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SESSELFURZER

Beitrag von status-quo-fan
15.04.2010, 16:58 Uhr

Ich fürchte, dass die Kosten - also auch die Anwaltskosten des Händlers - der Fiskus zahlen muss.

Diese schwachsinnigen Beamten haften nur bei Vorsatz - und der ist halt schwer zu beweisen.

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  • Ohne Zweifel eine Posse auf die Auslastung städtischer Mitarbeiter von mcs, 15.04.2010, 20:06 Uhr

    Allerdings vermute ich, hinter den Kulissen, ist dies lediglich ein Auswuchs am Rande eines bremisch hausgemachten Kleinkriegs in Sachen Sportwett-Anbietern, der ja in der Vergangenheit einige Wellen schlug.

  • Anwaltskosten von Superschlau, 15.04.2010, 11:07 Uhr

    Muss das Versandhaus jetzt wegen der üblichen Dummheit der überschlauen Beamten die Anwaltskosten selbst bezahlen oder wird das Mißverhalten dieser idiotischen Beamten, die auf Verdacht etwas vor Gericht zerren, von unseren sowieso schon hohen Steuergeldern bezahlt?

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