Verkauf von Fußballtrikots: Stellt keine unerlaubte Werbung dar
Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat entschieden, dass der Verkauf von Fußballtrikots, die mit der Aufschrift eines in Deutschland nicht konzessionierten Wettveranstalters versehen sind, keine unerlaubte Glücksspielwerbung darstellt.
Anwaltskosten
Beitrag von Superschlau
15.04.2010, 11:07 Uhr
Muss das Versandhaus jetzt wegen der üblichen Dummheit der überschlauen Beamten die Anwaltskosten selbst bezahlen oder wird das Mißverhalten dieser idiotischen Beamten, die auf Verdacht etwas vor Gericht zerren, von unseren sowieso schon hohen Steuergeldern bezahlt?
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Ohne Zweifel eine Posse auf die Auslastung städtischer Mitarbeiter von mcs, 15.04.2010, 20:06 Uhr
Allerdings vermute ich, hinter den Kulissen, ist dies lediglich ein Auswuchs am Rande eines bremisch hausgemachten Kleinkriegs in Sachen Sportwett-Anbietern, der ja in der Vergangenheit einige Wellen schlug.
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SESSELFURZER von status-quo-fan, 15.04.2010, 16:58 Uhr
Ich fürchte, dass die Kosten - also auch die Anwaltskosten des Händlers - der Fiskus zahlen muss. Diese schwachsinnigen Beamten haften nur bei Vorsatz - und der ist halt schwer zu beweisen.
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