Leserkommentar zum Artikel

Nach Abgabe einer Unterlassungserklärung: Anleitung zur Löschung des Google-Caches!

Wird im Gefolge einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgegeben, betrifft diese zumeist nicht nur die Verpflichtung, die abgemahnte Handlung in Zukunft nicht erneut zu begehen. Vielmehr wird auch die Verpflichtung statuiert, den eigetretenen rechtswidrigen Zustand zu beseitigen. Dies soll nach herrschender Rechtsprechung auch die Löschung des Google-Caches betreffen, wie das OLG Stuttgart entschieden hatte. Die Hintergründe zur Entscheidung des OLG Stuttgart, sowie eine Anleitung zur Löschung des Google-Caches finden Sie in unserem Beitrag.

» Artikel lesen


Hilfreich gewesen; Danke und fragenvoller Hinweis von mir

Beitrag von Franz Rickinger
28.03.2021, 11:09 Uhr

Guten Tag, grüß Gott,

Danke, das scheint mir hilfreich gewesen zu sein. Jedenfalls fan dich zu den entsprechenden Seiten auf Google und es wurde schon mal bestätigt, daß die betreffenden Inhalte gelöscht werden (aus dem Google-Cache).

Intresssant für private, nicht-kommerzielle homepages wäre noch, daß man anscheinend - bis zum erfolgreichen Löschen aus den diversen Browser-Caches) anscheinend auch einfach auf den "Wartungsarbeit"-Modus gehen kann. Dann erscheint keine der gemachten WEB-Seiten mehr im Google-Cache, wenn man über die Suchoption in Google dorthin ging und sich das ansieht, was im Cache drin ist. (Letzteres zu können, fand ich hilfreich beschrieben in "GIGA"....

Vielen Dank Adios

Franz Rickinger

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei