Corona-Lockdown zum 16.12.2020: Warenabholungen vor Ort weiterhin zulässig?
Bund und Länder haben einen weitgehenden Stillstand des öffentlichen Lebens beschlossen. Für Händler mit Ladengeschäften und Lagerräumen stellt sich nun die Frage, ob sie die Selbstabholung von Bestellungen vor Ort weiterhin anbieten dürfen.
Bremen
Beitrag von IT-Recht Kanzlei
16.12.2020, 09:20 Uhr
Sehr geehrter Herr Vielitz,
die Selbstabholungsmöglichkeit sieht nach Presseinformationen die (bisher nur vorläufige) Bremer-Corona-Verordnung vor. Dies wird in diversen Lokalzeitungen, denen der Entwurf vorliegt, berichtet.
Eine Quelle etwa hier: https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-das-gilt-ab-mittwoch-im-bremer-einzelhandel-_arid,1949213.html
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Bremen von Henning Vielitz, 16.12.2020, 08:49 Uhr
Nachtrag: In Bremen ist es wirklich erlaubt, das Gesetzblatt ist online.
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Bremen von Henning Vielitz, 16.12.2020, 07:46 Uhr
Moin! Woher kommt die Information zu Bremen? Aktuell gibt es noch keine offizielle Regelung von Bremen dazu. Peinlich, aber ist so :-D
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