Corona-Lockdown zum 16.12.2020: Warenabholungen vor Ort weiterhin zulässig?
Im Angesicht der zuletzt drastisch gestiegenen Infektionszahlen haben Bund und Länder vom 16.12.2020 bis vorerst einschließlich zum 10.01.2021 einen weitgehenden Stillstand des öffentlichen Lebens beschlossen. Weite Teile des Einzelhandels bleiben zu. Für Online-Händler mit Ladengeschäften und Lagerräumen stellt sich nun die bedeutsame Frage, ob sie die Selbstabholung von Bestellungen vor Ort weiterhin anbieten dürfen. Die IT-Recht Kanzlei klärt auf.
Bremen
Beitrag von Henning Vielitz
16.12.2020, 07:46 Uhr
Moin! Woher kommt die Information zu Bremen? Aktuell gibt es noch keine offizielle Regelung von Bremen dazu. Peinlich, aber ist so :-D
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen
-
Bremen von IT-Recht Kanzlei, 16.12.2020, 09:20 Uhr
Sehr geehrter Herr Vielitz, die Selbstabholungsmöglichkeit sieht nach Presseinformationen die (bisher nur vorläufige) Bremer-Corona-Verordnung vor. Dies wird in diversen Lokalzeitungen, denen der Entwurf vorliegt, berichtet. Eine Quelle etwa hier:... » Weiterlesen
-
Bremen von Henning Vielitz, 16.12.2020, 08:49 Uhr
Nachtrag: In Bremen ist es wirklich erlaubt, das Gesetzblatt ist online.
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben