Leserkommentar zum Artikel

Corona-Lockdown zum 16.12.2020: Warenabholungen vor Ort weiterhin zulässig?

Bund und Länder haben einen weitgehenden Stillstand des öffentlichen Lebens beschlossen. Für Händler mit Ladengeschäften und Lagerräumen stellt sich nun die Frage, ob sie die Selbstabholung von Bestellungen vor Ort weiterhin anbieten dürfen.

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Bremen

Beitrag von Henning Vielitz
16.12.2020, 07:46 Uhr

Moin! Woher kommt die Information zu Bremen? Aktuell gibt es noch keine offizielle Regelung von Bremen dazu. Peinlich, aber ist so :-D

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Bremen von IT-Recht Kanzlei, 16.12.2020, 09:20 Uhr

    Sehr geehrter Herr Vielitz, die Selbstabholungsmöglichkeit sieht nach Presseinformationen die (bisher nur vorläufige) Bremer-Corona-Verordnung vor. Dies wird in diversen Lokalzeitungen, denen der Entwurf vorliegt, berichtet. Eine Quelle etwa hier:... » Weiterlesen

  • Bremen von Henning Vielitz, 16.12.2020, 08:49 Uhr

    Nachtrag: In Bremen ist es wirklich erlaubt, das Gesetzblatt ist online.

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