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Derzeit werden viele Verkäufer abgemahnt, die batteriebetriebene Uhren anbieten, für die kein (ordnungsgemäß) registrierter Hersteller im Sinne des ElektroG existiert. Wer solche Waren verkauft, sollte unbedingt prüfen, ob eine ordnungsgemäße Registrierung bei der Stiftung EAR besteht.

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Selbstgefertigte Uhren

Beitrag von Claudia Weißpfennig
01.12.2020, 17:22 Uhr

Wie sieht es denn bei selbstgefertigten Uhren mit vom Hersteller/Händler ordnungsgemäß gemeldeten Uhrwerken aus?  Kann da die weee Nummer des Herstellers übernommen und angegeben werden oder zählt die Gesamtuhr dann als neues Produkt, das neu registriert werden muss? 

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • China B2C von Andreas Fuchs, 01.07.2020, 13:24 Uhr

    Interessant wäre es doch mal zu erfahren, was gegen die chinesischen Direktverkäufer auf Amazon und Ebay unternommen wird oder werden kann, die diesen ganzen Bürokratiewahnsinn in Deutschland nicht mitmachen und mitfinanzieren müssen? Den Händlern in Deutschland wird ein Stein nach dem anderen in... » Weiterlesen

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