Leserkommentar zum Artikel

Aufgepasst: Aktuelle Abmahnwelle wegen ElektroG-Verstößen beim Verkauf von batteriebetriebenen Uhren

Derzeit werden viele Verkäufer abgemahnt, die batteriebetriebene Uhren (insbesondere Armbanduhren) anbieten, für die kein (ordnungsgemäß) registrierter Hersteller im Sinne des ElektroG existiert. Wer solche Waren verkauft, sollte daher unbedingt prüfen, ob eine ordnungsgemäße Registrierung bei der Stiftung EAR im Sinne des ElektroG besteht. Ist diese nicht gegeben, müssten die Waren unverzüglich aus dem Verkehr genommen werden, da nicht verkehrsfähig.

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Selbstgefertigte Uhren

Beitrag von Claudia Weißpfennig
01.12.2020, 17:22 Uhr

Wie sieht es denn bei selbstgefertigten Uhren mit vom Hersteller/Händler ordnungsgemäß gemeldeten Uhrwerken aus?  Kann da die weee Nummer des Herstellers übernommen und angegeben werden oder zählt die Gesamtuhr dann als neues Produkt, das neu registriert werden muss? 

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • China B2C von Andreas Fuchs, 01.07.2020, 13:24 Uhr

    Interessant wäre es doch mal zu erfahren, was gegen die chinesischen Direktverkäufer auf Amazon und Ebay unternommen wird oder werden kann, die diesen ganzen Bürokratiewahnsinn in Deutschland nicht mitmachen und mitfinanzieren müssen? Den Händlern in Deutschland wird ein Stein nach dem anderen in... » Weiterlesen

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