Leserkommentar zum Artikel

Negative Kundenbewertungen im Internet – Was müssen sich Online-Händler gefallen lassen?

Positive Kundenbewertungen sind für jeden Online-Händler ein gutes Aushängeschild mit besonders hoher Werbewirkung. Umso schmerzlicher treffen negative Bewertungen bezüglich Geschäftspraxis oder Produkten, die überspritz formuliert oder aus Sicht des Händlers schlichtweg falsch sind. Dass die Anforderungen daran, gegen negative Bewertungen gerichtlich vorzugehen, hoch sind, hat ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts erneut demonstriert (BVerfG Urteil v. 29.06.2015 – Az.: 1 BvR 2646/15).

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Beitrag von Jasmina Otten
20.10.2020, 18:22 Uhr

Eine Kundin hat uns mit einem Stern bei Google bewertet, da Sie der Meinung war, dass wir als Vertriebsbüro an einem Samstagnachmittag geöffnet haben müssen, obwohl wir überall darauf hinweisen, das wir Termine vor Ort nur nach Absprache machen, da die Beratungen immer sehr umfangreich sind und zudem wir die Coronaregeln einhalten müssen. Wir haben das Gespräch gesucht, daraufhin hat sie uns gesagt, wenn geöffnet im Internet steht (wir haben in dem Sinne auch geöffnet, da wir auf Anrufe und E-Mails reagieren) müssten wir Ihr auch die Tür öffnen. Zudem ist sie in der Nachbarschaft umher gegangen und hat gefragt wo wir seien, der Nachbar hat ihr gesagt wir wären im Urlaub, auch das hat sie mit in die Bewertung geschrieben. Google haben wir informiert, leider keine Antwort oder Reaktion.

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