Leserkommentar zum Artikel

EuGH: Online-Händler müssen Bio-Lebensmittel ausnahmslos kontrollieren lassen

Grundsätzlich gilt: Mit „Bio“ darf nur werben, wer kontrolliert und mit einem Zertifikat versehen wird. Eine Ausnahme gilt dabei jedoch für Händler, die Bio-Erzeugnisse direkt (!) an Endverbraucher verkaufen. Diese sind von der Kontroll- und Zertifizierungspflicht grundsätzlich befreit. Doch fallen auch Online-Händler unter diese Ausnahmevorschrift? Diese Frage hat der EuGH nun beantwortet.

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Geschäftsführerin

Beitrag von J. Michaels
13.09.2020, 18:42 Uhr

Ich habe eine Frage zu bio Produkten (Wein) im Dropshipping: Der Großhändler, von dem wir unsere Ware beziehen hat eine ÖKO Kontrollnummer. Wir selber lagern die Produkte nicht. Können wir uns in unseren AGBS auf die ÖKO Kontrollnummer unseres Partners berufen und unsere Produkte somit mit bio kennzeichnen? Vielen Dank für eine Antwort

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Saatgut von Lars, 20.04.2020, 20:19 Uhr

    Was mich an der Sache interessiert, ist, ob auch Bio-Saatgut, was zum Zeitpunkt des Kaufs ja noch kein Lebensmittel ist, aber im Laufe der Zeit dann zu einem wird. Nämlich dann, wenn sie Pflanze gewachsen und die Früchte geerntet werden. Sprich: Darf ein Online-Händler bio-zertifiziertes Saatgut... » Weiterlesen

  • Zertifizierung für eigene oder auch fremde Produkte? von Sebastian, 02.11.2017, 09:58 Uhr

    Die Entscheidung ist insofern nachvollziehbar, wenn es sich um eigene Produkte handelt. Die Frage, die wir uns jetzt stellen: Wenn Bio-Lebensmittel aus einem EU-Staat importiert werden und bereits zertifiziert sind, muss sich der Onlineshop, der diese Produkte in Deutschland vertreibt, auch... » Weiterlesen

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