Datenschutzbehörden: Zahlreiche Anhörungsverfahren wegen Google Analytics
Wohl aufgrund seines hohen Marktanteils rückt aktuell die einwilligungslose Verwendung von Google Analytics ins Visier von Datenschutzbehörden. Uns liegen Anhörungsschreiben der Datenschutzaufsichten verschiedener Bundesländer vor.
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Beitrag von Martin Ögg
27.08.2020, 22:49 Uhr
Spätestens seit den "Cookie-Urteilen" herrscht – aus meiner Sicht verständlicherweise – Einigkeit darüber, dass Tracking-Tools, die Cookies absetzen, nur noch mit Zustimmung des Besuchers verwendet werden dürfen. Obwohl sich, wie auch in diesem Beitrag, fast alle Analysen dazu auf Google-Analytics beziehen, betrifft dies wohl auch Dienste wie "Matomo", egal ob selbst, oder von einem Dienstleister gehostet.
Nun besteht aber bei Matomo die Möglichkeit, das Tracking ohne Cookies durchzuführen. Für die meisten Websites von Unternehmen reicht dies oft aus. Gibt es dazu bereits Gerichtsentscheide oder zumindest rechtliche Einschätzungen, ob cookieloses Tracking, bei dem IP-Adressen etc. anonymisiert werden, nach wie vor ohne Zustimmung zulässig ist?
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