Leserkommentar zum Artikel

Finger weg: Ein Überblick zum Thema Bilderklau im Internet

Produktbilder sind im Onlinehandel unverzichtbar geworden. Produkte lassen sich im Onlineshop nicht anfassen, fühlen und testen. Hochqualitative und anschauliche Produktbilder bieten die Lösung und helfen ab, wenn ein „live“ sehen wie im Einzelhandel nicht möglich ist. Und das verlockt natürlich dazu, die Bilder via copy&paste vom Mitbewerber zu entwenden. Und das wiederum stellt eine Urheberrechtsverletzung dar – denn jedes Bild ist urheberrechtlich geschützt und darf nur vom Rechteinhaber genutzt werden. Eine Übersicht.

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Bilderrecht - Urhebererrecht

Beitrag von Ludwig Sträßle
24.08.2020, 13:37 Uhr

Wenn ich für meine Angebote selber Bilder von DVDs oder anderen Artikeln mache und dies dann auf Ebay verwende habe ich dann das Urheberrecht auf diese Bilder? Wenn mir diese dann auf Ebay geklaut werden würden,und ich es zBsp. über ein Programm nachweisen kann,kann ich das dann einklagen, als Verletzung gegen mein Urheberrecht? Und wenn ja was bekommt man dann pro Bild? Ich bin gewerblicher Anbieter auf Ebay , mache das aber als Nebengewerbe mfg L.Sträßle

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Shopify und Burst von Thomas - nature.foodst°re, 30.06.2021, 12:34 Uhr

    Hallo erst einmal, 1000 Dank für den doch sehr sehr umfangreichen Text über das Thema Fotos und Urheberrecht. Da kommen sich mir 2 Fragen auf, 1. Shopify bietet die Plattform Burst an um Bilder zu erhalten, wie schaut es da aus? 2. Meine Produktfotos sind zu 100% von mir selbst, wie kann ich diese... » Weiterlesen

  • Super von Nicole Borek, 21.10.2017, 17:19 Uhr

    Vielen Dank für einen erneut informativen und klar verständlichen Text! Wir sind sehr zufrieden mit der IT Rechts-Kanzlei und werden diese weiterempfehlen!

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