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Leserkommentar zum Artikel

Und raus bist Du: Zulässigkeit der Kundensperrung wegen übermäßiger Retouren?

Des Verbrauchers Freud ist nicht selten des Händlers Leid – vor allem, wenn es um Retouren geht. Händler sehen sich im Angesicht von Warenrücknahmen meist einem nicht unerheblichen buchhalterischen und logistischen Aufwand gegenüber, der im Regelfall im Angesicht der geminderten Wiederverkäuflichkeit retournierter Artikel noch mit finanziellen Einbußen gepaart wird. Für viele Händler gibt dies Anlass zur Überlegung, Verbraucher mit einer (zu) hohen Retourenquote aus dem Kundenstamm auszuschließen, Ihnen weitere Vertragsschlüsse zu verweigern und gegebenenfalls den Zugang zu bestehenden Kundenkonten zu sperren. Ob und inwieweit dies rechtlich zulässig ist, behandelt der aktuelle Beitrag.

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Titel

Beitrag von Leser
19.02.2020, 19:14 Uhr

Man muss ja nicht angeben, dass wegen der Widerrufe gesperrt wurde. Allgemeine Antipathie gegenüber dem Kunden kann einem keiner verbieten und die kommt sehr oft schon durch die Art der Kommunikation, das Bewertungsverhalten o.ä. zustande. Gibt der Käufer öfter negative Bewertungen ab? Dann will man mit ihm nichts zu tun haben, weil er unsympathisch ist. Schreibt der Käufer Mails ohne Begrüßung, Verabschiedung und vollständigen Namen? Dann kann man sagen, dass diese Art der Kommunikation inakzeptabel ist und man solche Kunden nicht will. Ein Grund findet sich immer, man darf halt nie auch nur ansatzweise den Eindruck vermitteln, dass die Inanspruchnahme seine Rechte damit zu tun haben könnten.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • das sehe ich etwas anders von Alpinger, 19.02.2020, 19:35 Uhr

    es mag vielleicht in den obigen Fällen so sein, aber in der Regel besteht ja immer noch die Vertragsfreiheit, wo man als Betreiber/Händler nicht mit jeden Kunden einen Vertrag abschließen und sei es wegen des Risikoabwegung oder internen Bestimmungen. Mir ist bisher kein Gesetz bekannt was mich... » Weiterlesen

  • keiner von ein anderer Leser, 19.02.2020, 18:51 Uhr

    Eine wirklich Hilfe ist dieser Artikel nicht, das erscheint mir doch an den Haaren herbeigezogen. Demnach kann ich nicht von meinem "Hausrecht" Gebrauch machen und muss jeden unzumutbaren Kunden für alle Zeiten bedienen? So kann man auch einen kleinen Händler in den Ruin treiben bzw. die Hölle... » Weiterlesen

  • Was ist eigentlich aus der von Leser, 14.02.2020, 19:55 Uhr

    Vertragsfreiheit geworden? Der Artikel liest sich, als ob man als Händler zwangsweise mit jedem dahergelaufenen Idioten immer und immer wieder einen Vertrag abschließen muss.

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