Leserkommentare zum Artikel

Und raus bist Du: Zulässigkeit der Kundensperrung wegen übermäßiger Retouren?

Retouren verursachen Aufwand, doch dürfen Händler Verbrauchern wegen hoher Retourenquoten künftige Bestellungen verweigern?

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das sehe ich etwas anders

Beitrag von Alpinger
19.02.2020, 19:35 Uhr

es mag vielleicht in den obigen Fällen so sein, aber in der Regel besteht ja immer noch die Vertragsfreiheit, wo man als Betreiber/Händler nicht mit jeden Kunden einen Vertrag abschließen und sei es wegen des Risikoabwegung oder internen Bestimmungen.

Mir ist bisher kein Gesetz bekannt was mich als Händler oder Betreiber verpflichten mit jeden x-beliebigen einen Vertrag zuschließen, denn darauf gibt es keinen Rechtsanspruch.

So kann man auch manuell jede Bestellung prüfen und dann ablehnen und genehmigen, diese widerspricht noch nicht mal der Gesetzgebung seit Dezember 2018 wo mann jeden EU-Bürger Zugang zum Angebot gewähren muss.

Ich würde das jedenfalls so machen.

LG

Titel

Beitrag von Leser
19.02.2020, 19:14 Uhr

Man muss ja nicht angeben, dass wegen der Widerrufe gesperrt wurde. Allgemeine Antipathie gegenüber dem Kunden kann einem keiner verbieten und die kommt sehr oft schon durch die Art der Kommunikation, das Bewertungsverhalten o.ä. zustande. Gibt der Käufer öfter negative Bewertungen ab? Dann will man mit ihm nichts zu tun haben, weil er unsympathisch ist. Schreibt der Käufer Mails ohne Begrüßung, Verabschiedung und vollständigen Namen? Dann kann man sagen, dass diese Art der Kommunikation inakzeptabel ist und man solche Kunden nicht will. Ein Grund findet sich immer, man darf halt nie auch nur ansatzweise den Eindruck vermitteln, dass die Inanspruchnahme seine Rechte damit zu tun haben könnten.

keiner

Beitrag von ein anderer Leser
19.02.2020, 18:51 Uhr

Eine wirklich Hilfe ist dieser Artikel nicht, das erscheint mir doch an den Haaren herbeigezogen. Demnach kann ich nicht von meinem "Hausrecht" Gebrauch machen und muss jeden unzumutbaren Kunden für alle Zeiten bedienen? So kann man auch einen kleinen Händler in den Ruin treiben bzw. die Hölle auf Erden bereiten. Ich für meinen Teil lösche jeden Problemkunden aus meiner Kartei bzw. werde den nicht mehr beliefern und Punkt, und dass aus den unterschiedlichsten Gründen. Vorauszahlungen werden umgehend zurück erstattet, das war's, ohne große Erklärungen.

Was ist eigentlich aus der

Beitrag von Leser
14.02.2020, 19:55 Uhr

Vertragsfreiheit geworden? Der Artikel liest sich, als ob man als Händler zwangsweise mit jedem dahergelaufenen Idioten immer und immer wieder einen Vertrag abschließen muss.

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