Leserkommentar zum Artikel

Vorsicht Falle: Werbung mit kostenlosem Rückversand

Viele Online-Händler werben mit der Aussage „kostenlosem Rückversand“, meist bezogen auf das Widerrufsrecht des Verbrauchers. Allerdings wird dabei übersehen, dass es auch Fälle geben kann, in denen dies nicht zutrifft oder in denen dies vom Verkäufer sogar gesetzlich gefordert wird. In beiden Fällen wäre eine solche Werbung unzulässig.

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Sorry, das ist doch wieder mal unsinnige Anwaltslogik

Beitrag von tokra
11.12.2019, 11:30 Uhr

Mit der Denke könnte man auch den Hinweis "kostenloser Rückversand im Rahmen Ihres gesetzlichen Widerrufsrechts" so verstehen, dass der Rückversand in allen anderen Fällen eben NICHT kostenlos ist und den Verkäufer dann abmahnen, weil er den Kunden so vor Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen abhält, indem er kostenlosen Rückversand ausdrücklich nur im Rahmen des Widerrufsrechts anbietet. Nein, logisch und richtig ist nur der erste Satz "Kostenlose Rücksendung" . Nur damit wird klar, dass die Rücksendung eben IMMER kostenlos ist und damit über das gesetzlich erforderliche Maß hinausgeht. Somit darf man auch damit werben.

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