Leserkommentar zum Artikel

Abmahnungen: PKW-Onlinehändler haben zwingend die PKW-EnVKV zu beachten!

Spätestens seitdem vermehrt Verstöße gegen die PKW- Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung ("Pkw-EnVKV"), abgemahnt werden, sehen sich Onlinehändler vor die Aufgabe gestellt, bei ihrer Werbung für neue Personenkraftwagen die komplizierten Bestimmungen der Verordnung umzusetzen.

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"mobile.de"

Beitrag von Markus
08.02.2010, 06:47 Uhr

Wie Herr Karl Schmitt schon zutreffend festgestellt und darauf hingewiesen hat, stellt die Plattform "mobile.de" (nur als Beispiel genannt) gerade nicht die PKW-EnVKV dar! Vielleicht sollten Sie als IT-Recht-Kanzlei das überprüfen und ggf. juristischen Beistand anbieten. Wäre bestimmt für beide Seiten interessant. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine gute Arbeitswoche!

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • von Dieter, 28.03.2010, 15:30 Uhr

    Ich sehe mich als angemessen gut informiert und als angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsmarktteilnehmer. Wenn unser Gesetzgeber schon wieder neue Überlegegungen über die Bildung von Energieeffizienzklassen und Vorgaben zur Zuordnung neuer Personenkraftwagen zu diesen Klassen... » Weiterlesen

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