Leserkommentar zum Artikel

DSGVO-Abmahnungen: Google Analytics richtig verwenden - Ärger vermeiden!

Kaum ist die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft, treten auch schon die ersten Abmahnungen auf den Plan. Der derzeit häufigste Abmahngrund ist die falsche Verwendung des Webanalysedienstes Google-Analytics. Uns liegen bereits mehrere Abmahnungen hierzu vor, Grund genug um diesbezüglich einen aufklärenden Beitrag zu veröffentlichen, wie Sie Google Analytics richtig verwenden und Abmahnungen vermeiden.

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Opt-Out oder Opt-In

Beitrag von Stefan Freise
02.09.2019, 15:31 Uhr

Hallo und Danke für den Beitrag.

Sind sie sicher, dass stand heute der Opt-Out noch ausreichend ist? Ist es nicht notwendig, dass Seitenbesucher ihr Opt-In geben müssen, bevor auch nur ein Datum an Google geschickt wird, und dieses Opt-In auch nicht vormarkiert sein darf, damit es auf jeden Fall freiwillig ist?

Ich kenne derzeit eigentlich nur noch Auslegungen, dass der Seitenbesucher vorab gut informiert werden muss und aktiv einen Haken setzen und bestätigen muss, bevor Google Analytics als Script eingebunden wird und Daten erhält. Zuletzt überträgt ja die Einbindung des Scriptes die IP des Seitenbesuchers ja immer nicht anonymisiert - wie bei jedem anderen Third-Party-Script auch.

Ich bin sehr neugierig auf Ihre Antwort und danke optimistisch.

Herzliche Grüße aus Paderborn

Stefan Freise

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Antwort an Herrn Freise von IT-Recht Kanzlei, 06.09.2019, 15:49 Uhr

    Haben Sie vielen Dank für Ihren Kommentar und Ihre diesbezügliche Frage! Ob in Zukunft bei der Verwendung von Cookies immer auf eine Einwilligung als Rechtfertigungsgrund abzustellen sein wird, halten wir für noch nicht abschließend geklärt. Der EuGH wird zu dieser Frage zeitnah (Anfang Oktober... » Weiterlesen

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