OLG München: Unterschiedliche Vorgaben zu Eignungsnachweisen in Bekanntmachung und Verdingungsunterlagen werden zu Gunsten der Bieter ausgelegt
Das OLG München hatte in seinem Beschluss (vom 10.09.2009; Az.: Verg 10/09) über die Zulässigkeit der Nachreichung von Eignungsunterlagen in einem Vergabeverfahren zu entscheiden. Das Gericht entschied, dass es beim Ausschluss eines Angebots einer eindeutigen und unmissverständlichen Festlegung dieses Punktes in der Bekanntmachung und den Verdingungsunterlagen bedarf. Dies betrifft sowohl die Festlegung über Art und Umfang der Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise, die ein Bieter abgeben muss, als auch die Frage, wann und auf wessen Initiative hin diese vorzulegen sind.
Neue Entwicklung zur Rechtsprechung?
Beitrag von Ante Ljubas
18.04.2019, 21:57 Uhr
Gibt es inzwischen weitere Urteile, die entweder diese Einschätzung teilen oder auch gegenteilig auslegen? Hat die aktualisierte Gesetzeslage auf diesen Dachzusammenhang reagiert?
MfG
Ante Ljubas
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