AG Backnang: Wertersatz nach Widerruf bei offensichtlich gebrauchtem Rasierer
Das AG Backnang (Urteil vom 17.06.2009; Az.: 4 C 810/08) hat einem gewerblichen Internethändler im Zusammenhang mit dem Verkauf eines elektrischen Rasierers einen Wertersatz i.H.v. 100% dessen Verkehrswerts zugesprochen, nachdem sich in der mündlichen Verhandlung herausstellte, dass der Käufer den Rasierer zuvor nicht nur inspiziert, sondern gebraucht hatte.
Umsatzsteuer bei Wertersatz
Beitrag von k.A.
19.01.2010, 18:40 Uhr
Erstaunlicher Weise hat sich das AG Backnang nicht die Mühe gemacht zu prüfen ob es sich um einen umsatzsteuerpflichtigen Wertersatz (Entgelt für eine steuerbare sonstige Leistung) oder um einen umsatzsteuerfreien Wertersatz (Schadenersatz) handelt. Im Falle eines umsatzsteuerfreien Wertersatzes hätten dem Kläger noch weitere EUR 7,95 zugesprochen werden müssen.
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q von q, 29.09.2023, 13:56 Uhr
Wo gibt es zu solchen Fällen ein Musterschreiben
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Hygieneartikel Rasierer von Quicker, Alfred, 13.05.2011, 12:52 Uhr
Es ist wirklich ein Witz! Ich habe über Amazon einen Rasierer bestellt, der von der Fa. Comtech geliefert! Da der Rasierer nicht die richtige Leistung gebracht hat (keine Haare wurden entfernt!!)habe ich auf Rücksendung gemailt! Die Antwort wie oben bereits geschildert zu 100% nicht mehr... » Weiterlesen
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Ohne Titel von Unbekannt, 08.11.2009, 10:12 Uhr
@ D: Und im Geschäft dürfen Sie "proberasieren", oder wie? Ich finde das Urteil in Ordnung. JK
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Auf dem Teppich bleiben von Unbekannt, 28.10.2009, 16:07 Uhr
Man sollte das Ganze etwas objektiver sehen. Natürlich müssen auch die Online-Verkäufer vor unverschämten Käufern geschützt werden. Ziel des Käuferschutzes bei Onlinekäufern ist und sollte nur sein, einen Online-Käufer dieselben Möglichkeiten einzuräumen wie beim Ladenkauf. Im Laden kann man eine... » Weiterlesen
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Wow! von Unbekannt, 28.10.2009, 09:43 Uhr
Endlich! Wird die Rechtsprechung nun vernünftig und schützt den Verkäufer zukünftig vor Frechheiten und Dummheiten ("Ach, das stand in Ihrer Artikelbeschreibung? Habe ich nicht gelesen. Dafür hatte ich keine Zeit. Schließlich gibt es ja das deutsche Widerrufsrecht.") der Verbraucher?
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Rasierer von Unbekannt, 27.10.2009, 22:04 Uhr
Ich finde das Urteil gut, denn ein gebrauchter Rasierer darf wohl aus hygienischen Gründen nicht wieder verkauft werden. Der Verkäufer kann das Gerät also nur noch verschrotten. Genauso sieht es z.B. bei nur kurz "getesteten" und verschmutzt zurück gesandten Textilien aus. Schmutzränder an den... » Weiterlesen
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Ohne Titel von Unbekannt, 27.10.2009, 21:53 Uhr
ich kenne kein geschäft, ich morgens vor dem kauf einen rasierer testen und wieder zurücklegen kann. tatsache ist doch, das durch den fernabsatz alle dinge wesentlich mehr "getestet" werden, dann zurück geschickt werden und anschließend für eine 0% finanzierung beim discounter geholt werden...
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Ohne Titel von Unbekannt, 27.10.2009, 21:39 Uhr
Kann man sich nicht auch gegen solche Typen, wie den Verfasser von Kommentar 1 als Händler schützen? Könnte man nicht eine Kundendatenbank mit reinem Händlerzugang anlegen, der solche Andersseher, die der Grund für höhere Preise in Deutschland sind, offenlegt? Dann könnte man diese gleich vom... » Weiterlesen
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Ohne Titel von D, 27.10.2009, 09:37 Uhr
Ich sehe das etwas anders: Zunächst finde ich es nicht ungewöhnlich, dass eine im Fernabsatz gekaufte Sache auch getestet wird. Das alleinige An und Ausschalten eines Rasierers, verrät mir doch noch nicht oder er gut funktioniert oder nicht. Natürlich hat der Versandhandel dabei ein Problem, weil... » Weiterlesen
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