Leserkommentar zum Artikel

Der schmale Grat zwischen zulässiger und wettbewerbswidriger Werbung mit Alleinstellungmerkmalen

Wer im Internet Handel treibt, sollte dort auch Werbung machen, schließlich muss der Kunde ja irgendwie auf den eigenen Shop aufmerksam gemacht werden. Dabei entsteht jedoch schnell das Problem, das eine allzu optimistische Bewertung der eigenen Leistungen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann – immer dann, wenn ein Unternehmer die eigenen Leistungen als die „besten“, „billigsten“, „umweltfreundlichsten“ etc. anpreist, findet sich garantiert ein anderer Unternehmer, dessen Leistungen noch besser, noch billiger oder noch umweltfreundlicher sind.

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Beitrag von Athanasios Baltos
02.02.2019, 16:35 Uhr

Wir haben das selbe Problem das unsere direkte Konkurrenz durch einen Kooperationspartner mit "das beste griechische Restaurant in der Region" wirbt. Wir fragen uns ob dies zulässig ist. Also darf der Partner unserer Konkurrenz mit dem Satz "das beste Restaurant der Region" werben?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Konkurent von John, 31.01.2019, 12:49 Uhr

    Mein direkter Konkurrent wirbt auf seiner Homepage auch mit DIE NR.1 IN EUROPA - MADE IN GERMANY aber ihn jetzt Abzumahnen gibt nachher auch wieder ein schlechtes Bild auf uns. Er kann dann ja schön Bewertung in verschiedenen Portalen negativ auslegen und im Netz einem den guten Ruf schädigen.

  • gefährlich von Thorsten, 11.09.2016, 06:48 Uhr

    Bei der ganzen Thematik merkt man immer wieder, das dieses sehr umfänglich ist und sehr schnell "gefährlich" werden kann. Wir selbst haben gerade zwar nicht explizit etwas zum Video/Filesharing, ähnliches jedoch bei der Nutzung von Bildern via Pixelio. Wir nutzten für einen Kunden ein Bild, welches... » Weiterlesen

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