Leserkommentar zum Artikel

Vorsicht bei der Verwendung fremder Produktfotografien

Vorsicht! Wer einen Artikel, den er zum Beispiel bei eBay ersteigert hat, dort wieder verkaufen möchte, der kann recht unproblematisch die Produktfotos der früheren Auktion wieder einzustellen. Doch Vorsicht, wer diese Möglichkeit unbedarft nutzt, der riskiert eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung.

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Autogrammkarten

Beitrag von Marion Hofmann
04.01.2010, 14:11 Uhr

Hallo D. Wolter! Ihre Argumentation kann ich ja schon nachvollziehen, aber bei Autogrammkarten will der Künstler, dessen Gesicht abgebildet ist, doch gerade, dass die Karte "unter das Volk kommt". Demnach wäre es merkwürdig, wenn er sich später auf das KUG berufen würde. Andererseits ist tatsächlich zu überlegen, ob der Künstler es will, dass Dritte über Ebay oder sonstige Plattformen SEINE Autogrammkarte (die ihn schließlich auch Geld gekostet hat) gewinnbringend verkaufen. Da sehe ich doch die Möglichkeit Urheberrechte geltend zu machen und somit hätten Sie wieder ganz recht!:-) Wäre interessant zu hören, was die Fachmänner der Juristerei dazu zu sagen haben, oder?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • signierte Autogrammkarten von D.Wolter, 04.01.2010, 13:18 Uhr

    Das bedeutet, das auch signierte Autogrammkarten dem Urheberrecht unterliegen ? Bei ebay sind derzeit ca. 200.000 Bilder in der Auktion, wobei schätzungsweise 30 - 40 % dem Urheberrecht unterliegen, na dann viel Erfolg liebe Abmahnanwälte, schneller, einfacher kann man sein geld ja nicht... » Weiterlesen

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