Unaufgeforderter Telefonanruf zu Werbezwecken
Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob ein unaufgeforderter Telefonanruf bei einem Gewerbebetrieb wettbewerbswidrig war.
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Beitrag von R.Freund
03.09.2008, 17:53 Uhr
ich verstehe es so, dass zwischen Gewerbetreibenden ein erster Telefonanruf zur Nachfrage, ob ein Produkt vorgestellt werden darf dann in Ordnung, wenn der Anrufende annehmen kann, dass der Angerufene am Produkt ein geschäftliches Interesse haben kann.
Gilt diese Annahme dann auch für ein erstes mail?
Ich habe aktuell ein entsprechendes Problem, nachdem ich mit kompletter Adresse eine Detektei angeschrieben habe, um ein neues Gerät für die Detektivarbeit anzubieten. Im mail habe ich deutlich vermerkt, dass ohne Rückmeldung kein weiteres mail erfolgt. Als Antwort erhielt ich eine dicke Rechnung nebst zu unterzeichnender strafbewehrter Unterlassungserklärung mit Bezug auf das UWG. Ich finde dies nicht im Sinne des Gesetzes, wenn eine ordentlich angemeldete Firma, die einmalig einen möglichen Interessenten anschreibt, sofort mit anonymen Spammailern gleichgesetzt wird. Hier wird der professionellen Geldabzocke juristisch der Weg mit Gold bepflastert. Das kann doch nicht im Sinne des UWG sein.
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