Leserkommentar zum Artikel

Neue Entscheidung vom OLG Hamburg - Wann ist ein EBAYer gewerblich?

Bin ich gewerblich? Diese Frage stellen sich immer wieder viele Ebay-Verkäufer. Denn wenn sie rechtlich gesehen als gewerblich gelten, dann müssen sie sich an eine Vielzahl von Vorschriften halten. Beispielsweise muss man als gewerblicher Verkäufer über das Widerrufsrecht belehren.

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Stimmt

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
01.12.2009, 21:47 Uhr

Sie haben natürlich Recht. Die Entscheidung ist tatsächlich älteren Datums. Wir haben sie von der Startseite entfernt und danken Ihnen für den Hinweis.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Nicht mehr "Neu" von mcs, 01.12.2009, 20:31 Uhr

    Ohne mich inhaltlich zur vorgestellten Entscheidung äussern zu wollen, bin ich der Meinung die IT-Recht Kanzlei sollte keinen fast drei Jahre alten Beschluss (Feb. 2007) auf der Startseite ihrer Webpräsenz unter der Überschrift "Neue Entscheidung ..." verlinken. Für hilfesuchende Leser ist dies... » Weiterlesen

  • Gewerblich oder Privat ... von B.M., 17.10.2009, 01:29 Uhr

    Es sollte aber überlegt werden was verkauft wird. Nur stur nach Artikelanzahl einzuschätzen kann doch nicht sein ... wenn jemand monatlich 9 Autos verkauft (woher die auch immer stammen mögen) ist man privat ... wenn jemand aus seiner Briefmarkensammlung 500 Marken verkauft ... der ist sozusagen... » Weiterlesen

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