Leserkommentar zum Artikel

Neue Entscheidung vom OLG Hamburg - Wann ist ein EBAYer gewerblich?

Bin ich gewerblich? Diese Frage stellen sich immer wieder viele Ebay-Verkäufer. Denn wenn sie rechtlich gesehen als gewerblich gelten, dann müssen sie sich an eine Vielzahl von Vorschriften halten. Beispielsweise muss man als gewerblicher Verkäufer über das Widerrufsrecht belehren.

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Gewerblich oder Privat ...

Beitrag von B.M.
17.10.2009, 01:29 Uhr

Es sollte aber überlegt werden was verkauft wird. Nur stur nach Artikelanzahl einzuschätzen kann doch nicht sein ... wenn jemand monatlich 9 Autos verkauft (woher die auch immer stammen mögen) ist man privat ... wenn jemand aus seiner Briefmarkensammlung 500 Marken verkauft ... der ist sozusagen gewerblicher Anbieter. Darüber sollte man am OLG Hamburg nachdenken !!!

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  • Stimmt von IT-Recht Kanzlei, 01.12.2009, 21:47 Uhr

    Sie haben natürlich Recht. Die Entscheidung ist tatsächlich älteren Datums. Wir haben sie von der Startseite entfernt und danken Ihnen für den Hinweis.

  • Nicht mehr "Neu" von mcs, 01.12.2009, 20:31 Uhr

    Ohne mich inhaltlich zur vorgestellten Entscheidung äussern zu wollen, bin ich der Meinung die IT-Recht Kanzlei sollte keinen fast drei Jahre alten Beschluss (Feb. 2007) auf der Startseite ihrer Webpräsenz unter der Überschrift "Neue Entscheidung ..." verlinken. Für hilfesuchende Leser ist dies... » Weiterlesen

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