Rechtliche Besonderheiten bei Vertragsschlüssen per Telefon, Fax, E-Mail oder Brief
Viele Online-Händler bieten ihren Kunden neben der Möglichkeit, Bestellungen über das Warenkorbsystem im Online-Shop aufzugeben auch die Möglichkeit an, telefonisch, per Fax per E-Mail oder per Brief zu bestellen. Daneben verwenden einige Online-Händler auch Printkataloge, in denen Sie Verbrauchern für Bestellungen Formulare zum Ausfüllen und Einsenden zur Verfügung stellen.
Rahmenbedingungen in der Widerrufsbelehrung
Beitrag von Verbraucher
02.04.2018, 20:20 Uhr
Guten Abend,
ich habe gerade in den Widerrufsbelehrungen eines Ebay-Händlers gelesen, dass er folgende Rahmenbedingung festlegt: Bei Inanspruchnahme des Widerrufsrechtes würden dem Käufer lediglich 85% des Kaufpreises zurückerstattet da er den Artikel ja benutzt haben könnte bevor er ihn zurückschickt. Darf ein Händler dies als Rahmenbedingung in seiner Widerrufsbelehrung festlegen und tatsächlich 15% des Kaufpreises einbehalten? Ich kann mir zwar nicht vorstellen dass dies rechtsgültig sein kann, aber wäre dankbar für eine qualifizierte Antwort.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen
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Telefonische Bestellung, per Fax , per E-mail von Rainer Bloch, 05.06.2014, 15:43 Uhr
Am sichersten dürfe es sein wenn man einfach seinen Laden dicht macht, man kommt eh nicht mehr zum Kerngeschäft vor lauter Änderungen- die Änderungen gibt es ja nicht nur hier, sondern auch in anderen Bereichen- das ist Wahnsinn pur!
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Wie lautet denn der Zusatz korrekt von Fragender, 24.08.2012, 16:09 Uhr
Wenn man nun dem Kunden, wie von Ihnen vorgeschlagen "vorab" per E-Mail, Brief oder Fax alle notwendigen Informationen zukommen lässt, also die AGB mit Widerrufsrecht, so dass der Kunde alle Unterlagen vor Vertragsschluss vorliegen hat, und der Kunde erst aufgrund dieses Angebots das Angebot... » Weiterlesen
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