Leserkommentar zum Artikel

LG München II: 6 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 75.000 Euro Streitwert

Das Landgericht München II setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 1HK O 5525/09) einen Streitwert von 75.000 Euro (!) fest. Die Antragsgegnerin (eBay-Händlerin) hatte sich insgesamt sechs wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.

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Beitrag von Unbekannt
27.11.2009, 14:00 Uhr

Und wer darf die Politker abmahnen, die sich um diese Gestzenlücken nicht kümmern, bzw. absichtlich vernachlässigen?? Dann wäre promt eine max Grenze.

Die Richter, die offensichtlich mitspielen und wettbewerbswidrig handeln, und so die kleinen Händler immer wieder schaden? Wettbewerbswidrig= das Sie zulassen, dass man für Sachen abgemahnt wird, welches sich nicht einmal ein Kunde interessiert. Auch noch in diesen Höhen.

Kurz gesagt: "Im Namen des Volkes" wird leider eiskalt vergewaltigt. Sehr traurig. Die Sinn ist leider verflogen, was es ursprünglich zu bedeuten hatte.

Jedes Kind weiß inzwischen (schon sehr pervers): Recht bekommen, nicht Recht haben ;-)

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Ohne Titel von Traurig, 27.11.2009, 13:31 Uhr

    Man darf folgendes nicht vergessen: Frage: Was sind die meißten Politiker vom Beruf? Antwort: Anwälte und Richter Fazit: Es wird so lange zugunsten von Anwälten, die z.B. abmahnen, entschieden. Anwälte sind nicht mal Fachanwälte, oder nutzen das fliegende Gericht. Also bitte, das wäre... » Weiterlesen

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