LG München II: 6 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 75.000 Euro Streitwert
Das Landgericht München II setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 1HK O 5525/09) einen Streitwert von 75.000 Euro (!) fest. Die Antragsgegnerin (eBay-Händlerin) hatte sich insgesamt sechs wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
Ohne Titel
Beitrag von Traurig
27.11.2009, 13:31 Uhr
Man darf folgendes nicht vergessen:
Frage: Was sind die meißten Politiker vom Beruf? Antwort: Anwälte und Richter
Fazit: Es wird so lange zugunsten von Anwälten, die z.B. abmahnen, entschieden. Anwälte sind nicht mal Fachanwälte, oder nutzen das fliegende Gericht. Also bitte, das wäre alles zu stoppen bzw. zu regeln (Sofern sie es wollten).
Schön in die Politik, Gesetze offen lassen, wie z.B. bloß keinen einheitlichen Widerruf erlassen, und los geht es für die Lobby.
Alles was in der Politik geschieht ist geplant und gewollt. Egal wie dubios es schein mag. Das sind alle intelligente Menschen.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Ohne Titel von Unbekannt, 27.11.2009, 14:00 Uhr
Und wer darf die Politker abmahnen, die sich um diese Gestzenlücken nicht kümmern, bzw. absichtlich vernachlässigen?? Dann wäre promt eine max Grenze. Die Richter, die offensichtlich mitspielen und wettbewerbswidrig handeln, und so die kleinen Händler immer wieder schaden? Wettbewerbswidrig= das... » Weiterlesen
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