Leserkommentar zum Artikel

Was soll nur werden: Wenn der EuGH über den Matratzenwiderruf und dessen Belehrung entscheidet

Sind Matratzen als Hygieneartikel vom Widerrufsrecht ausgeschlossen? Ist die Matratzenverpackung eine Versiegelung? Und last but not least: Wie konkret muss der Verbraucher über die Ausnahmen des Widerrufsrechts informiert werden? Fragen über Fragen – und zumindest die letztere kann entscheidende Auswirkungen haben und die bisherig gelebte Praxis komplett umwerfen. Die Antworten kommen hoffentlich bald vom EuGH, dem der BGH (Beschl. v. 15.11.2017, VIII ZR 194/16) dies zur Vorabentscheidung vorgelegt hat.

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mal schaun

Beitrag von Frager
14.12.2017, 14:02 Uhr

naja, falls der eugh Frage 1 verneint, wird er sich ja wohl kaum zu Frage 3 äußern

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