Rechtliche Anforderungen für die Newsletter-Kopplung mit Partnerunternehmen
Newsletter gelten im elektronischen Geschäftsverkehr als wirksames Marketinginstrument, um Kunden zu kontinuierlichen Einkäufen anzuhalten und sie so langfristig an einen bestimmten Händler zu binden. Treten Unternehmer im Internet hierbei nicht als „Single-Player“ auf, weil sie etwa über interne geschäftliche Beziehungen oder Kooperationen mit anderen Marktakteuren verfügen, können Sie aus Provisions- oder weitergehenden Werbezwecken ein Interesse daran haben, eingehende Newsletter-Anmeldungen mit derartigen Partnerunternehmen zu synchronisieren und so erhaltene Daten an diese zur eigenständigen Werbung weiterzugeben. Datenschutz- und werberechtliche Vorschriften machen die Zulässigkeit der unternehmensübergreifenden Newsletter-Werbung allerdings von der Einhaltung spezifischer Voraussetzungen abhängig, die im Folgenden aufgezeigt werden sollen.
Newsletter Spam hört nicht auf
Beitrag von Sigrid Heberlein
13.10.2017, 18:43 Uhr
Ich habe einmal bei einem Gewinnspiel mitgemacht, dass war ein großer Fehler. Seither erhalte ich täglich zehn oder zwanzig Newsletter von verschiedenen Unternehmen. Ich habe mich schon bei etlichen ausgetragen, aber es kommen immer wieder neue dazu. Leider weiss ich nicht mehr welcher Anbieter das Gewinnspiel gemacht hat. Kann man irgendwie herausfinden wo die Quelle ist, die meine Emailadresse an andere Firmen verkauft?
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben