Die Ansprüche Betroffener bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Äußerungen in Blogs und Bewertungsportalen
Ein Mensch wird in einem Forum aufs Übelste beleidigt. Oder: jemand stellt in einem Bewertungsportal unwahre Tatsachenbehauptungen über eine andere Person auf. Unabhängig davon, ob diese Äußerungen einen beruflichen Bezug haben oder rein privater Natur sind – die betroffene Person ist in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Im sechsten Teil der Serie „Bewertungsportale im Internet und ihre Auswirkungen aus rechtlicher Sicht“ nimmt sich die IT-Recht Kanzlei der Beantwortung der Frage an, welche Ansprüche einem Betroffenen bei Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch Äußerungen in Blogs oder Bewertungsportalen zusteht.
keinen
Beitrag von janet meinhardt
08.09.2017, 21:27 Uhr
ich finde nichts, wie es mit persönlichkeitsrechten oä in einem blog aussieht. ich möchte einen blog machen, in dem ich krankenhäuser (art der frechen behandlung...), angebliche behindertentoiletten usw. beurteile und davon berichte. doch dazu will ich auch die krankenhäuser benennen, die standorte der toiletten auch. und auch bildlich zeigen. darf ich das denn überhaupt? lg
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