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Leserkommentar zum Artikel

BGH klärt: Wann ist eine natürliche Person ein Verbraucher?

Der BGH hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine natürliche Person, die nicht nur als Verbraucher, sondern auch als selbständiger Freiberufler am Rechtsverkehr teilnimmt als Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches anzusehen ist.

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Verstehe das Urteil nicht!

Beitrag von Sebastian
02.10.2009, 15:31 Uhr

Denn das ist doch sinnlos. Wenn die Anschrift der Rechnung auch an die Kanzlei geht handelt Sie meiner Meinung nach schon dadurch nicht als natürliche Perosn bzw. Verbraucher. Als Lieferanschrift okay und nachvollziehbar, aber wieso hat auch die Rechnungsanschrift dafür keine Aussage? Diese Rechnung könnte Sie doch beispielsweise steuerlich geltend machen...

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 4 Kommentare vollständig anzeigen

  • Keiner von Lotte K., 04.11.2015, 15:43 Uhr

    Logisch ist daran wohl gar nichts! Selbst gesetzt den Fall der Wohnsitz ist gleich der Arbeitsplatz kann bei jedem Online-Kauf die Rechnungsanschrift getrennt von der Lieferanschrift eingetragen werden. Wenn ich nicht auf meine Firma bestellen will, gebe ich beim Kauf auch nicht meinen Firmennamen... » Weiterlesen

  • Zustimmung von Tobias Q., 14.10.2009, 11:12 Uhr

    Matt, ich kann Dir nur zustimmen, bin aber keineswegs verwundert, denn: Die Gesetze unseres Landes resultieren aus dem "Handeln" der Legislative. ... und wo jeder sich selbst der Nächste ist bedarf es wohl keiner weiteren Worte ... ;)

  • Ein schlechter Witz - einmal mehr von Matt, 13.10.2009, 19:09 Uhr

    Wenn ich es recht verstanden habe: Rechnungsadresse war eine Firma, und trotzdem gilt das Widerrufsrecht für Privatverbraucher? Woran soll denn nun der Händler erkennen, wer ein Verbraucher im Sinne des Widerrufsrechts ist, wenn nicht an der Rechnungsadresse? Das ist nur einer von vielen... » Weiterlesen

  • Ohne Titel von Unbekannt, 04.10.2009, 15:43 Uhr

    Das Urteil ist schon logisch. Ich bin gewerblicher Online-Händler und arbeite von zu Hause aus. Bei mir ist immer die Rechnungsanschrift = Lieferanschrift = meine Privat-Adresse. Ich könnte ja gar nicht mehr als Privatperson mir eine Lampe bestellen, ohne dass ich auf das Widerrufsrecht verzichte.

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