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BGH klärt: Wann ist eine natürliche Person ein Verbraucher?
vom 01.10.2009, 11:07 Uhr
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Logisch ist daran wohl gar nichts!
Selbst gesetzt den Fall der Wohnsitz ist gleich der Arbeitsplatz kann bei jedem Online-Kauf die Rechnungsanschrift getrennt von der Lieferanschrift eingetragen...
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Matt, ich kann Dir nur zustimmen, bin aber keineswegs verwundert, denn:
Die Gesetze unseres Landes resultieren aus dem "Handeln" der Legislative.
... und wo jeder sich selbst der Nächste ist...
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Wenn ich es recht verstanden habe: Rechnungsadresse war eine Firma, und trotzdem gilt das Widerrufsrecht für Privatverbraucher? Woran soll denn nun der Händler erkennen, wer ein Verbraucher im Sinne...
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Das Urteil ist schon logisch. Ich bin gewerblicher Online-Händler und arbeite von zu Hause aus. Bei mir ist immer die Rechnungsanschrift = Lieferanschrift = meine Privat-Adresse. Ich könnte ja gar...
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Denn das ist doch sinnlos. Wenn die Anschrift der Rechnung auch an die Kanzlei geht handelt Sie meiner Meinung nach schon dadurch nicht als natürliche Perosn bzw. Verbraucher. Als Lieferanschrift...
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5 Kommentare