Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB
Leserkommentar zum Artikel

eBay Frühjahrsupdate 2017: Welche Änderungen kommen auf eBay-Händler zu?

Mit der Intention, das Kauferlebnis noch einfacher zu gestalten, gab eBay in diesen Tagen sein alljährliches Frühjahrsupdate 2017 bekannt. Zahlreiche Änderungen erwarten den Händler auf der Plattform eBay, viele Verbesserungen, aber auch einige rechtlich kritische Änderungen werden zu bewältigen sein. Wann welche Änderungen bei eBay in Kraft treten sollen und welche Konsequenzen hieraus für eBay-Händler resultieren, fassen wir in unserem heutigen Beitrag zusammen:

» Artikel lesen


Welche Vorteile für Händler meinen Sie ?

Beitrag von Christian Petersen
24.05.2017, 07:14 Uhr

Leider für mich absolut nicht verständlich wie hier von "Viele Änderungen dürften sehr erfreulich sein für eBay-Händler..." geschrieben wird.

Den einzigen Vorteil der gesamten Änderungen sehe ich daran, dass jetzt endlich das Absendedatum für die rechtzeitige Zustellung gewertet wird. Rücknahme bis zu 60 Tagen... wann gibt es denn ein lebenslanges Rückgaberecht ? (Würde lt. Ebay mit Sicherheit die Kaufentscheidung positiv beeinflussen...). Bild- und Textrechte an Ebay übertragen... hier wird der Verkäufer, der sich anstrengt perfekte Fotos und Beschreibungen zu erstellen, bestraft und wird dies in Zukunft zumindest bei Ebay nicht mehr in diesem Umfang machen. Gute Texte und Fotos kosten Zeit und Geld, dies für die Allgemeinheit zu erstellen wird wohl kaum im Sinne des Händlers sein. Wir handeln mit Kunst und Originalfotografien... wie sollen hier Rechte übertragen werden... ich darf doch die Fotos nur für diesen einen Verkauf bei Ebay nutzen... Wer hat die Zeit sich wieder einmal jedes Produkt vorzunehmen um die Kategorien, Links etc. zu bearbeiten. Vergessen haben Sie bei den Aufzählungen auch noch die teils doch recht drastisch gestiegenen Shopgebühren etc.

Wäre es nicht eher an der Zeit, dass Ebay endlich mehr Wert auf Qualität der eingestellten Produkte legt und die diversen vermüllten Kategorien säubert und die privaten Einsteller, die auf Grund von Nullgebühren Ihren gesamten Müll bei Ebay anbieten zur Kasse bittet. Gefälschte Waren entfernt... die diversen Händler die unter privat handeln aber mehrere Tausend Bewertungen haben entfernt... und und und - Vielleicht könnte Ebay dann seinen Ruf als Ramschbude in den nächsten Jahren positiv verändern !

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 6 Kommentare vollständig anzeigen

  • darf ich noch meinen Ebaynamen im Bild dann einabauen von dirk, 29.09.2017, 15:04 Uhr

    Ich lese immer Wasserzeichen sind nicht erlaubt im Bild gilt das auch für meinen Ebaynamen habe auf jedes meiner Bilder meinen Ebaynamen als text auf meine Bilder gemacht gilt das auch schon als wasserzeichen ist das überhaupt noch als gewerblicher Verkäufer gestatte

  • Kann man dagegen vorgehen ? von Martin Maiert, 19.09.2017, 22:09 Uhr

    Hallo, Gibt es keine Möglichkeit die Zwangsabgabe meine Bildrechte an Ebay zu untersagen ? Es kann doch nicht sein das das Rechtens ist. Sammelklage ?

  • eBays geplante Enteignung von Bildrechten von Camaleonte, 23.08.2017, 11:50 Uhr

    Ich bin da ganz bei meinem Vorschreiber Herrn Petersen. Die Einforderung der (unfreiwilligen!) "Übertragung von Bildrechten" ist meiner Ansicht nach schlicht ein weiterer Missbrauch der Monopolstellung eBays (und auch des bekannten weiteren grossen Plattformbetreibers). Ich verkaufe ebenfalls keine... » Weiterlesen

  • Impressumspflicht von Christian Braun, 04.08.2017, 09:01 Uhr

    Wir stellen uns die Frage ob es problematisch ist, wenn aus dem eBay-Shop heraus nicht mehr auf ein Impressum (in Form einer persönlichen Seite) verlinkt werden darf. Verhält es sich bei eBay nicht wie in jedem Onlineshop? Meines Wissens nach muss ein Link zur Datenschutzerklärung und zum Impressum... » Weiterlesen

  • Vorteile ? von Claus Gey, 31.05.2017, 08:42 Uhr

    Bis auf die Änderungen beim Versand bzw der Bewertung gibt es keine Vorteile für kleinere Händler. Ich z. B. habe wenn es hoch kommt maximal 5 Rückgaben im Jahr aber nur wenn der Kunde unbedingt drauf besteht, alles andere regele ich über den Preis und dafür werde ich dann bestraft mit schlechter... » Weiterlesen

  • Änderungen bei der Nutzung von Bildern von Anonymous, 30.05.2017, 14:23 Uhr

    Abgesehen von der moralischen Frage, stellt sich doch die Frage, ob die beschriebene Vorgehensweise mit dem Urheberrechtsgesetz vereinbar ist? Beispiel: LG Köln · Urteil vom 13. Februar 2014 · Az. 14 O 184/13 http://openjur.de/u/677116.html (Absatz 53)

Kommentar schreiben

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei