Artikel zum Thema „Einsatz, Eines, Altersverifikationssystem“

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Vorsicht: Der Einsatz von ChatGPT verstößt aktuell gegen den Datenschutz

Ohne Zweifel wird der Einsatz von Tools wie ChatGPT bereits sehr kurzfristig für viele Unternehmen erhebliche Erleichterungen bringen. Aktuell steht ChatGPT aber im Kreuzfeuer der Datenschützer. Tatsächlich wirft ChatGPT viele problematische Datenschutzfragen auf.

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Altersverifikation: rechtssicherer Online-Handel mit jugendgefährdenden Inhalten

Tabak, Alkohol und Pornos: Minderjährige dürfen zu solchen Produkten selbstverständlich keinen Zugang haben. Doch stellt eine Altersüberprüfung Shop-Betreiber vor Herausforderungen.

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Kommission für Jugendschutz: „JusProg“ kein geeignetes Jugendschutzprogramm?!

Die KJM hat entschieden, dass das Jugendschutzprogramm „JusProg“ nicht die Voraussetzungen des JMStV erfülle. Nach Ansicht der KJM könne „JusProg“ wesentliche Teile der Nutzung von Medieninhalten durch Minderjährige nicht erfassen.

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Abmahnungen: Tabakwaren, E-Zigaretten und Liquids ohne Altersverifikationssystem!

Das LG Bochum schreibt im Falle des Verkaufs von Alkohol die Verwendung eines (tauglichen) Altersverfikationssystems zwingend vor. Nunmehr wird der fehlende Einsatz von Altersverifikationssystemen auch beim Verkauf von Tabakwaren, E-Zigaretten, E-Shishas und Liquids abgemahnt.

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FAQ der IT-Recht Kanzlei zum Thema Jugendschutzbeauftragter

Die FAQ der IT-Recht Kanzlei zum Jugendschutzbeauftragten klären alle Fragen zur Notwendigkeit der Bestellung eines solchen, der Qualifikation, die ein Jugendschutzbeauftragter benötigt und den Folgen bei etwaiger Nichtbestellung. Schließlich zeigen sie Lösungsmöglichkeiten auf, wie sich jeder Online-Diensteanbieter rechtssicher im Internet darstellen kann, ohne dabei Ordnungsgelder oder Abmahnungen riskieren zu müssen. Dieser Beitrag soll aufzeigen, was ein Jugendschutzbeauftragter ist, was er machen muss und vor allem, wer überhaupt einen braucht.

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Oberste Landesjugendbehörden: Der Versand altersbeschränkter Waren - muss das Alter bereits bei der Bestellung geprüft werden?

Die Obersten Landesjugendbehörden haben hinsichtlich des Verkaufs altersbeschränkter Waren im (Online-) Versandhandel eine sehr rigide Rechtsauffassung und Praxishinweise veröffentlicht. Die Behörden verlangen bereits im Zeitpunkt der Bestellung (!) eine Altersprüfung, im Rahmen der Auslieferung müsse eine Identitätsprüfung erfolgen. Wir setzen uns in unserem Beitrag mit den Anforderungen an den Versand altersbeschränkter Waren näher auseinander. Lesen Sie mehr:

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Jugendschutzprogramme – eine alternative Zugangskontrolle auf dem Vormarsch?

Bereits seit geraumer Zeit können Eltern ihre Kinder vor der Wahrnehmung jugendgefährdender Medien durch den Einsatz von Filterprogrammen im heimischen Bereich bewahren. Gleichzeitig genügen Diensteanbieter ihrer Pflicht zur altersselektierten Inhaltsverbreitung, indem sie ihr Angebot auf derartige Systeme, die unter bestimmten Voraussetzungen als besondere Jugendschutzprogramme gebilligt werden müssen, ausrichten. Nachdem bereits 4 solcher Software-Lösungen offiziell anerkannt wurden, beschäftigt sich dieser Beitrag mit den rechtlichen Hintergründen, der Funktionsweise und der Bedeutung von Jugendschutzprogrammen.

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Akt, Erotik oder Pornographie? Der Jugendschutz bei sexuellen Inhalten im Internet - Teil 1

Die IT-Recht Kanzlei beleuchtet in einer zweiteiligen Serie die Fragen nach der jugendschutzrechtlichen Abgrenzung der Begriffe Akt, Erotik und Pornographie im Internet. Der Beitrag setzt sich mit den rechtlichen Vorgaben in Bezug auf das Verbreiten von sexuellem Inhalt im Internet auseinander und zeigt, welche Schutzmaßnahmen für das Verbreiten derartigen Sexual Contents gesetzlich vorgesehen ist. Der Artikel richtet sich an Webseitenbetreiber und Online-Händler gleichermaßen, welche jugendschutzrechtlich relevante Inhalte im Internet veröffentlichen.

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Altersverifizierung beim Verkauf von Computerspielen im Internet

Viele Online-Händler bieten Bildträger (z.B. Computer- und Konsolenspiele, DVD/ Blu-Ray, etc) im Internet an, ohne allerdings die jugendschutzrechtliche Dimension zu bedenken. Es gilt, dass Bildträger nur dann im Fernabsatz abgegeben werden dürfen, wenn der Online-Händler sicherstellt, dass die betreffenden Waren ausschließlich an Personen der jeweils erlaubten Altersstufe abgegeben werden.

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JMStV: Webseite kennzeichnen statt Altersverifikation?

Nach bisheriger Rechtslage können Inhalte, die nicht für Minderjährige bestimmt sind, je nach Grad der Entwicklungsbeeinträchtigung entweder mit einem entsprechenden Zugangsschutz gesichert werden (Altersverifikation) oder nur zu Nachtzeiten geöffnet werden (Sendezeitbeschränkung). Mit der Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV), welche wohl ab Anfang 2011 gelten wird, können Inhalte auch für ein bestimmtes Alter gekennzeichnet werden („ab XX“ Jahren). Doch in welchem Verhältnis steht diese neue Möglichkeit zu den bisherigen Optionen? Darf bspw. ein Online-Anbieter von Pornographie sein bisher bestehende �Altersverifikationssystem (AVS ) abschalten und allein auf die Kennzeichnung seiner Webseite zu vertrauen?

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Jugendmedienschutz-Staatsvertrag 2011 (JMStV): 99 % der Online-Händler können die geplanten Neuregelungen komplett ignorieren!

Ab dem 01. Januar 2011 wird voraussichtlich eine überarbeitete Version des Jugendmedienstaatsvertrages (JMStV) gelten, welche einige Änderungen mit sich bringt, wie etwa die Einführung einer freiwilligen Alterskennzeichnung von Inhalten im Internet. Für Online-Händler ändert sich jedoch nichts – solange diese keine entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalte auf ihren Präsenzen darstellen. Informieren Sie sich und lesen Sie den nachfolgenden Beitrag der IT-Recht-Kanzlei.

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LG Koblenz: Kein Altersverifikationssystem bei Tabak- und Alkoholversand nötig!

Das Landgericht Koblenz entschied im August letzten Jahres (2007), dass der Vertrieb von Tabakwaren (und Alkohol) über das Internet keinen jugendschutzrechtlichen Beschränkungen unterliegt. Insbesondere sei § 10 JuSchG nicht anwendbar.

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Der Jugendschutzbeauftragte und das Internet

Es ist erstaunlich aber wahr: Viele Anbieter von jugendgefährdenden oder zumindest entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten (wie etwa sog. 3D-Shooter, Erotikangeboten oder problematischen Forenthemen), sind sich oftmals nicht über die Notwendigkeit der Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten bewusst.

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