Artikel zum Thema „Eigentumsvorbehalt“

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IT-Recht Kanzlei bietet ab sofort französische B2B AGB für den Vertrieb von Waren in Frankreich an

Bei B2B-Verträgen für den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen in Frankreich kann der deutsche Onlinehändler die Anwendung deutschen Rechts und die Zuständigkeit deutscher Gerichte vereinbaren. Da hier zudem kein zwingendes Verbraucherrecht zu beachten ist, können die AGB auf die Bedürfnisse des deutschen Onlinehändlers zugeschnitten werden. Die IT-Recht Kanzlei bietet jetzt für ihre Mandanten auch die französische Übersetzung ihrer B2B AGB professional an, die bequem entsprechend den individuellen Wünschen in die Internetpräsenz des Mandanten konfiguriert werden können.

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AGB für den stationären Handel – Professionelle Rechtstexte für Ihr Ladengeschäft

Im stationären Handel ist der Einsatz von AGB durchaus sinnvoll. Händlern, die im stationären Handel Waren an Verbraucher oder Unternehmer vertreiben, bieten wir im Rahmen unserer Schutzpakete professionelle Rechtstexte an.

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Shopware 5: AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei

Die AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei unterstützt das Online-Shopsystem Shopware 5 - integrieren Sie nun einfach per Mausklick die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei in Ihren Shopware 5 Shop. Die Texte werden im Falle neuerer Rechtsentwicklungen automatisch aktualisiert. Mehrfach täglich kontrollieren wir Ihren Shop bei Shopware 5 auf Fehlerfreiheit. Egal ob Übertragungsprobleme, beschädigte Seiten oder Serverausfall – falls wir einen Fehler registrieren, informieren wir Sie umgehend. Mehr Sicherheit geht nicht!

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xt:Commerce: AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei unterstützt nun auch Version 5.0

Ab sofort unterstützt die AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei das Online-Shopsystem xt:Commerce hinsichtlich der xt:Commerce Versionen 4.1, 4.1.10 und 4.2.00 sowie 5.0 - integrieren Sie nun einfach per Mausklick die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei in Ihren xt:Commerce-Shop. Die Texte werden im Falle neuerer Rechtsentwicklungen automatisch aktualisiert. Mehrfach täglich kontrollieren wir Ihre. Shop bei xt:Commerce auf Fehlerfreiheit. Egal ob Übertragungsprobleme, beschädigte Seiten oder Serverausfall – falls wir einen Fehler registrieren, informieren wir Sie umgehend. Mehr Sicherheit geht nicht!

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B2B-AGB für Online-Shops: IT-Recht Kanzlei bietet spezielle Rechtstexte für 14,90 Euro / Monat an

Online-Händler, die mit anderen Unternehmern (B2B) Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr abschließen, können sich durch die Verwendung geeigneter AGB beachtliche rechtliche Vorteile im Vergleich zur gesetzlichen Lage verschaffen. Denn der Gesetzgeber räumt Unternehmern insoweit einen deutlich breiteren Spielraum bei der Gestaltung von AGB ein, als dies bei Verträgen mit Verbrauchern der Fall ist.

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AGB für Print-Kataloge der IT-Recht Kanzlei - ab 9,90 € / Monat - monatlich kündbar

Viele Online-Händler verwenden für Vertragsschlüsse mit ihren Kunden auch Printkataloge, in denen sie Verbrauchern für Bestellungen Formulare zum Ausfüllen und Einsenden zur Verfügung stellen. Die IT-Recht Kanzlei bietet Händlern, die mit Ihren Kunden im Fernabsatz durch den Einsatz von Printkatalogen mit entsprechenden Bestellformularen Verträge abschließen, hierauf zugeschnittene Rechtstexte an – und das schon für 9,90 Euro / Monat.

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AGB für individuelle Kommunikation: bereits für 9,90 Euro / Monat

Viele Online-Händler bieten ihren Kunden neben der Möglichkeit, Bestellungen über das Warenkorbsystem im Online-Shop aufzugeben auch die Möglichkeit an, telefonisch, per Fax per E-Mail oder per Brief zu bestellen. Daneben verwenden einige Online-Händler auch Printkataloge, in denen Sie Verbrauchern für Bestellungen Formulare zum Ausfüllen und Einsenden zur Verfügung stellen.

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Onlinehandel in Österreich: Umsetzung der Verbraucherrechtelinie in österreichisches Gesetz

Mit der Umsetzung der Verbraucherrechtelinie 2011/83/EU in nationales Recht kann auch in Österreich (wie in Deutschland) die umgesetzte Verbraucherrechtelinie mit dem 13.6.2014 in Kraft treten. Die IT-Recht Kanzlei hat ihre Mandanten über die wesentlichen Neuerungen dieser Richtlinie insbesondere zum Widerrufsrecht für das deutsche Fernabsatzrecht bereits umfassend informiert. Der deutsche Onlinehändler, der Waren oder Dienstleistungen in Österreich vertreibt, muss sich daher ab 13.6.2014 auf die neue österreichische Rechtslage einstellen.

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AGB für Shops bei plentymarkets: monatlich nur 9,90 €, inkl. Updates - natürlich monatlich kündbar

Die IT-Recht Kanzlei bietet Plentymarkets-Kunden, die einen eigenen Online-Shop betreiben, eine AGB-Schnittstelle an, über die rechtssichere und individuell konfigurierbare AGB einfach per Mausklick in den Plentymarkets-Shop integriert werden. Der Zugriff erfolgt über unser bewährtes Mandantenportal. Einfacher geht’s wirklich nicht – und dies auch noch zu besonders günstigen Konditionen: Sie erhalten unsere AGB für Plentymarkets-Shops schon für 9,90 Euro (zzgl. Mwst.) / Monat.

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Der Kauf von Standard-Software – Tipps für die Vertragsgestaltung

Wird eine Standardsoftware auf Dauer, also ohne zeitliche Beschränkung, gegen Entgelt überlassen, handelt es sich rechtlich um einen Kaufvertrag. Bei der Gestaltung des Kaufvertrages sollte auf die Besonderheiten im Software-Bereich geachtet werden. Nachfolgend Tipps zu wichtigen Punkten für Vertragsgestaltung...

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B2B AGB für den Onlinehandel mit Großbritannien

Die IT-Recht Kanzlei bietet B2B AGB für den Onlinehandel mit Großbritannien an. Großbritannien ist bei weitem der größte Onlinemarkt in Europa und daher auch für den deutschen Onlinehändler von großer Wichtigkeit. Es ist sehr zu empfehlen, im Geschäft mit britischen Gewerbetreibenden eigene B2B-AGB vorzuhalten, die nicht an die strikten und zwingenden EU-Verbraucherschutzvorschriften gebunden sind. Die von der IT-Recht Kanzlei angebotenen B2B AGB erlauben gegenüber B2C-AGB erhebliche Erleichterungen für den Verkäufer und gehen wesentlich eingehender auf die Sicherungsbedürfnisse des Verkäufers (Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung, etc. ) ein.

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AGB für Etsy der IT-Recht Kanzlei: ab 5,90 Euro / mtl.

Die IT-Recht Kanzlei bietet Online-Händlern, die auf der Plattform www.etsy.com einen Shop betreiben, AGB (inklusive Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung) an, um den nötigen rechtlichen Rahmen für ein erfolgreich betriebenes Geschäft zu schaffen.Sie erhalten unsere AGB für Etsy-Shops für 5,90 Euro / Monat. In diesem Betrag inbegriffen ist natürlich ein juristischer Update-Service, der für eine dauerhafte Rechtssicherheit der Rechtstexte sorgt.

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eBay absichern: Abmahnsichere eBay-AGB schon für monatlich 9,90 €

Sie möchten Ihre eBay-Präsenz dauerhaft absichern? Gerne, die IT-Recht Kanzlei bietet Ihnen abmahnsichere eBay-AGB (inklusive Widerrufsbelehrung) + eine speziell für eBay entwickelte Datenschutzerklärung für monatlich nur 9,90 Euro an. Darin inbegriffen ist ein juristischer Update Service, der für die dauerhafte Rechtssicherheit der eBay-Rechtstexte sorgt.

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AGB für Shops bei Afterbuy: monatlich nur 9,90 €, inkl. Updates - natürlich monatlich kündbar

Die IT-Recht Kanzlei bietet Afterbuy-Kunden, die einen eigenen Online-Shop betreiben, eine AGB-Schnittstelle an, über die rechtssichere und individuell konfigurierbare AGB einfach per Mausklick in den Afterbuy-Shop integriert werden. Der Zugriff erfolgt über unser bewährtes Mandantenportal. Einfacher geht’s wirklich nicht – und dies auch noch zu besonders günstigen Konditionen: Sie erhalten unsere AGB für Afterbuy-Shops schon ab 9,90 Euro (zzgl. Mwst.) / Monat.

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Neue Zahlungsbedingungen bei eBay – Was ändert sich für die Händler?

eBay hat zum 28.02.2012 seine Zahlungsbedingungen für eBay-Verkäufer geändert. Die neuen Zahlungsbedingungen sehen für Verkaufsgeschäfte über eBay einige fundamentale Änderungen im Vergleich zur bisherigen Bezahlungspraxis bei eBay vor. In diesem Beitrag sollen die wichtigsten Änderungen für eBay-Händler in Kürze dargestellt werden.

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Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 1000 Abmahngründe!)

Abmahnungen bei eBay, Amazon und Online-Shops: Die IT-Recht-Kanzlei veröffentlicht nachfolgend eine Liste, die 1000 gängige Abmahngründe auflistet. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sagt nichts darüber aus, ob die genannten Abmahngründe tatsächlich wettbewerbsrechtlich relevant sind. Eines wird jedoch deutlich: Nahezu unüberschaubar sind die Rechtsvorschriften geworden, die beachtet werden müssen - beinahe endlos scheinen die Informations- und Hinweispflichten der Händler zu sein.

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Der IT Systemvertrag, Teil 5: Vertragsgestaltung

Im folgenden Beitrag werden die wichtigsten Klauseln eines IT-Systemvertrages aus der Sicht des Auftraggebers und des Auftragnehmers dargestellt und erläutert. Die Interessen der einzelnen Parteien werden, soweit dies rechtlich vertretbar ist, jeweils in den Vordergrund gestellt. Es wird davon ausgegangen, dass die einzelnen Vorschriften als Individualvertragsklauseln gelten, also verhandelt werden können...

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