Die Bundesregegierung möchte Existenzgründungen erleichtertern und beschleunigen. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung die Modernisierung des Rechts der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) beschlossen.
So soll die GmbH in naher Zukunft eine moderne wie auch schlanke Lösung für den Mittelstand werden und damit auch als Unternehmensform im Wettbewerb mit entsprechenden ausländischen Rechtsformen, wie etwa der britischen "Limited", attraktiver aufgestellt sein. Dementsprechend muss für GmbH-Gründungen in Zukunft nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung nur noch ein Mindeststammkapital von 10.000 Euro eingezahlt werden. Bisher musste man 25.000 Euro mitbringen.
Instrumente für unbürokratische Gründungen
Zudem werden Unternehmensgründer Kosten sparen können, wenn sie bei einfachen Standardgründungen einen "Mustergesellschaftsvertrag" verwenden. Dieser wird wohl Teil des GmbH-Gesetzes sein. Eine notarielle Beurkundung des Vertrages ist dann nicht mehr notwendig.
Zum Gründungs-Set gehört auch ein Muster für die Handelsregisteranmeldung. Die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister kann mit dieser Anmeldung ohne rechtliche Beratung erfolgen.
Die Eintragung einer genehmigungspflichtigen Gesellschaft wird beschleunigt, weil die behördlichen Genehmigungen nicht mehr eingereicht werden müssen.
Einfacher: Unternehmergesellschaft
Außerdem wird eine neue haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft geschaffen, die ohne größeres Mindeststammkapital gegründet werden kann. Hier muss mindestens ein Euro eingezahlt werden.
Der Unterschied zur GmbH muss bei der Namensgebung der Gesellschaft herausgestellt werden. Im Namen der Gesellschaft muss der Zusatz "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" auf jeden Fall in einer dieser Formen vorkommen.
Die Unternehmergesellschaft muss zudem jedes Jahr eine Rückstellung von einem Viertel des Gewinns bilden. Werden diese Rückstellungen anschließend in Stammkapital umgewandelt, sind ab 10.000 Euro keine weiteren Rückstellungen mehr zwingend.
"Bestattungsfälle" - Schutz in der Insolvenz
Kommt eine GmbH in die Krise, passiert es, dass so genannte "Firmenbestatter" versuchen, die GmbH einer ordnungsgemäßen Insolvenz zu entziehen. Sie berufen die Geschäftsführer angeschlagener GmbHs ab und geben einfach das Geschäftslokal auf. Dies wird jetzt schwerer: Und zwar durch eine Verpflichtung, eine zustellfähige inländische Geschäftsanschrift in das Handelsregister eintragen zu lassen. Damit können sich GmbHs berechtigten Forderungen ihrer Gläubiger nicht mehr so leicht entziehen.
Auch das Abberufen des Geschäftsführers hilft dem "Firmenbestatter" nicht mehr viel: Bei einer geschäftsführerlosen GmbH sind künftig auch die Gesellschafter verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen.
Außerdem werden die Geschäftsführer stärker in die Pflicht genommen, die Beihilfe zur Ausplünderung der Gesellschaft durch die Gesellschafter leisten.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung
CENTER
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
0 Kommentare