Das Nachrichtenblatt für den Fachhandel Internethandel veröffentlicht in der aktuellen Ausgabe (KW 17/18 2007) einen Beitrag von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht) über den "Konflikt zwischen M-Commerce und Verbraucherschutz". M-Commerce oder Mobile Commerce bezeichnet dabei geschäftliche Transaktionen, bei denen die Transaktionspartner im Rahmen von Leistungsanbahnung, Leistungsvereinbarung oder Leistungserbringung mobile elektronische Kommunikationstechniken in Verbindung mit mobilen Endgeräten einsetzen. Da der M-Commerce einen ortsungebundenen elektronischen Handel ermöglicht, eröffnen sich dementsprechend neue, vielversprechende Absatzmöglichkeiten, aber auch neue Risiken.
Ein besonderes Augenmerk sollte beim M-Commerce den allgemeinen Informationsvorschriften nach dem Teledienstgesetz (TDG) sowie den mittlerweile in das BGB integrierten Vorschriften zu Fernabsatzverträgen gelten. Diese nicht auf die technischen Einschränkungen des M-Commerce zugeschnittenen Vorschriften führen jedoch zu erheblichen Anwendungsproblemen.
Der Beitrag ist auch hier in voller Länge veröffentlicht worden.
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