Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte gestern darüber zu entscheiden, inwieweit Forenbetreiber für Meinungsäußerungen der Forenmitglieder zu haften haben. Demnach entfalle, laut BGH, die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte ehrverletzende Beiträge nicht etwa deshalb, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt sei.
Gegen den Forumsbetreiber könne vielmehr ab Kenntniserlangung ein Unterlassungsanspruch des Verletzten bestehen, unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den Autor des beanstandeten Beitrags. Einem Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber des Forums stehe auch nicht entgegen, dass der beanstandete Beitrag in ein so genanntes Meinungsforum eingestellt worden sei (Urteil vom 27. März 2007 - VI ZR 101/06).
Wie folgt stellte sich der Sachverhalt dar:
Der Kläger ist Mitbegründer und Vorstandsvorsitzender eines Vereins, dessen satzungsmäßiger Zweck u. a. die Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet ist. Die Beklagte ist Betreiberin eines Internetforums, das sich mit sexuellem Missbrauch und Kinderpornographie beschäftigt. Der Kläger hat die Beklagte auf Unterlassung der Verbreitung von zwei Beiträgen in Anspruch genommen, durch die sich der Kläger in seiner Ehre verletzt sieht und die von Dritten jeweils unter einem Pseudonym ("Nickname") in das Forum eingestellt worden waren. Der Autor eines der Beiträge ist den Parteien bekannt. Das Landgericht hat der Klage im Wesentlichen stattgegeben. Das Oberlandesgericht hat die Klage hinsichtlich des Beitrags des den Parteien bekannten Verfassers abgewiesen. Die Revision des Klägers führte zur Aufhebung und Zurückverweisung.
Fazit: Soweit der Pressemitteilung des Bundesgerichtshof zu entnehmen (das Urteil wurde noch nicht veröffentlicht), ergibt sich bezüglich der Haftung eines Forumbetreibers nicht wirklich Neues: Immer dann, wenn ein Forumbetreiber Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten hat, kommt ein Unterlassungsanspruch in Betracht. Keine Rolle spielt es dabei, ob dem Verletzten auch bereits die Identität des Autors der Inhalte bekannt ist oder nicht.
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