Wie angekündigt hat die EU-Kommission heute ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, nachdem der Deutschen Telekom per Gesetz "Regulierungsferien" für ihr VDSL-Netz gewährt wurden. Deutschland erhält nun ein förmliches Mahnschreiben.
Die Europabehörde hat sich für ein Eilverfahren entschieden, so dass Deutschland nur eine Frist von 15 Tagen zur Beantwortung des Schreibens bleibt. Man beabsichtigt, den Fall so schnell wie möglich vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen. "Ich bedauere, dass Deutschland sich über die Bedenken der EU-Kommission gegen das neue Telekommunikationsgesetz hinweggesetzt hat, trotz mehrfacher eindeutiger Warnung seitens der Kommission", so die für Telekommunikation zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding heute in Brüssel.
"Die Gewährung von Regulierungsferien für etablierte Betreiber ist ein Versuch, in einem wirtschaftlich zentralen Sektor den Wettbewerb auszuhebeln. Solche Regulierungsferien verstoßen gegen die seit 2002 für alle EU-Mitgliedstaaten geltenden Telekom-Regeln." Damit werde ein Betreiber vom Wettbewerb ausgenommen, dessen Anteile nach wie vor zu einem beachtlichen Teil in staatlicher Hand sind.
Nach EU-Auffassung gefährdet die deutsche Telekom-Novelle die Position der Konkurrenten der Telekom und erschwert neuen Wettbewerbern den Zugang zum deutschen Markt. Zudem beschneide man die Entscheidungsfreiheit der Bundesnetzagentur.
In Deutschland kontrolliert die Telekom nach den Angaben 9.400.000 von insgesamt 12.900.000 Netzzugängen. Die Breitbanddurchdringung in Deutschland (16,36 Prozent) ist jedoch deutlich geringer als in den diesbezüglich am weitesten fortgeschrittenen EU-Mitgliedstaaten - zum Beispiel in Dänemark und in den Niederlanden -, wo sie etwa bei 30 Prozent liegt.
"Die Entscheidung Deutschlands wird zahlreiche Rechtsstreitigkeiten sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene nach sich ziehen", so Kommissarin Reding. Das heute eingeleitete Verfahren ist bereits das sechste gegen das Land laufende Verfahren, das die Umsetzung des EU-Telekommunikationsrechts betrifft.
Quelle: www.de.internet.com
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