Die Kabelnetzbetreiber in Deutschland haben nach Angaben von Jürgen Doetz, Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT), seit dem 1.1.2007 ihre Zahlungen zur Vergütung der Kabelweitersendung urheberrechtliche geschützter Inhalte eingestellt. Es bestehe Uneinigkeit über Grundlage und Höhe der Vergütung.
Doetz erklärte dies in einem Interview am 31.1.2007 gegenüber epd medien. Doetz erklärte, dass von der Kündigung nicht nur die privaten und öffentlich-rechtlichen Sendeunternehmen, sondern auch die Rechteinhaber anderer Verwertungsgesellschaften wie der GEMA oder der GVL betroffen seien. Mit Blick auf die Sendeunternehmen bestritten nach Auskunft Doetz die Kabelnetzbetreiber, dass die Weiterverbreitung der Fernsehprogramme ein urheberrechtlich relevanter Nutzungstatbestand sei. Der Geschäftsführer des Deutschen Kabelverbands, Ralf Heublein, betonte einem Bericht des Berliner »Tagesspiegels« vom 31.1.2007 zufolge, dass man mit der VG Media, die die Rechte der privaten Hörfunk- und Fernsehsender wahrnimmt, uneins sei über Grundlage und Höhe einer »möglicherweise zu zahlenden Vergütung«. In der Vergangenheit hätten die Mitglieder des Kabelverbands Zahlungen auf der Grundlage eines Vergleichs geleistet, für das Jahr 2007 gebe es aber eine solche Vereinbarung nicht mehr.
Die Vergütungsansprüche der GEMA, die ab 2003 im Wesentlichen die Rechte der öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Rundfunksender sowie der übrigen Rechteinhaber vertritt, wurden von 2003 bis 2005 mit 2,7% und in 2006 mit 2,9% der Jahreskabelumsätze abgegolten. Diese Konditionen konnten erstmals zum 01.01.2007 gekündigt werden.
Für Klärung soll nun ein bei der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt eingeleitetes Verfahren sorgen. Bis dahin erwägen die Sender »Schwarzblenden«, indem sie den Kablenetzbetreibern ihr Sendesignal nicht mehr zur Verfügung stellen wollen.
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