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BITKOM: Richter lehnen Kopier-Abgaben auf Drucker ab

25.01.2007, 00:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
BITKOM: Richter lehnen Kopier-Abgaben  auf Drucker ab

PC-Drucker dürfen nicht mit hohen Pauschal-Abgaben für Urheberrechte belegt werden. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf nach Lesart der Hersteller gestern entschieden - in einem Prozess der Verwertungsgesellschaft Wort gegen die Hersteller Epson, Kyocera Mita und Xerox. Die VG Wort, die unter anderem Abgaben auf Kopierer und Scanner erhebt, will auch Drucker mit Abgaben belegen. "Diesem fragwürdigen Versuch haben die Richter eine klare Absage erteilt", kommentiert Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM), heute in Berlin.

"Niemand nutzt einen Drucker in erster Linie, um am PC geschützte Inhalte zu kopieren", erklärt Rohleder. "Dazu braucht es vor allem einen Scanner und auf den müssen die Käufer bereits Abgaben zahlen." IT-Geräte müssten danach beurteilt werden, ob sie tatsächlich im nennenswerten Umfang zum Kopieren genutzt werden. Eine solche Klausel sieht der Regierungsentwurf zur Novelle des Urheberrechts vor.

Die Verwertungsgesellschaft erklärte hingegen, dass Urteil habe keinerlei Relevanz in der gegenwärtigen Diskussion um Urheberrechtsabgaben. Vorstand Professor Dr. Ferdinand Melichar in München: "Dieses Urteil hat keinerlei Relevanz, da die gleiche Frage bereits im Jahr 2005 vor dem OLG Stuttgart zugunsten der VG Wort entschieden wurde und aufgrund einer Revision der Industrievertreter derzeit beim Bundesgerichtshof anhängig ist."

"Drucker werden insbesondere in Verbindung mit dem Internet in erheblichem Umfang zur Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke genutzt. Darum ist die gesetzlich vorgeschriebene Vergütungsregelung natürlich auf diese Geräte anzuwenden", so Melichar. Zu diesem Ergebnis komme sogar eine Studie der Druckerindustrie, die im Rahmen eines Verfahrens vor dem Landgericht Düsseldorf im Jahr 2005 vorgelegt worden sei. Danach seien 7,9 Prozent der Druckvorgänge als urheberrechtlich relevant einzustufen.

Die abschließende Entscheidung des BGH zur Vergütungspflicht von Druckern wird noch im Verlauf dieses Jahres erwartet.

Quelle: www.de.internet.com

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