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Verbraucherschützer mahnen Anbieter von Computerspielen ab

22.01.2007, 00:00 Uhr | Lesezeit: 1 min
Verbraucherschützer mahnen Anbieter von Computerspielen ab

Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Verkauf von Computerspielen" veröffentlicht.

Verbraucherschützer gehen jetzt gegen die Anbieter von Computerspielen vor. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat nach Informationen des 'Tagesspiegels' (Dienstagsausgabe) drei Unternehmen abgemahnt. Der Grund: Der Weltmarktführer Electronic Arts (Sims), die Vivendi-Tochter Blizzard Entertainment (World of Warcraft) und die Firma Take2 interactive verwenden unzulässige Lizenzbedingungen, meint der VZBV. Für rechtswidrig halten die Verbraucherschützer vor allem die Klausel, dass Käufer von der Spiele-Software keine private Sicherungskopie ziehen dürfen.

Patrick von Braunmühl, Vizevorstand des VZBV, sieht darin einen Verstoß gegen das Urheberrecht: "Jeder Verbraucher hat das Recht, von seiner gekauften Software eine private Sicherungskopie zu ziehen", sagte von Braunmühl dem Blatt. Die Verbraucherschützer fordern die Anbieter in ihrer Abmahnung auf, diese Klausel nicht mehr zu verwenden. Sollten die Firmen eine solche Erklärung nicht unterschreiben, müssen sie damit rechnen, verklagt zu werden. Electronic Arts scheint es darauf ankommen zu lassen. Die Firma will nicht unterschreiben. "Wir ersetzen jedem Käufer kostenlos die DVD, falls sie kaputt geht", sagte Sprecher Martin Lorber. "Es gibt daher keinen Grund, warum der Kunde eine Sicherungskopie machen sollte."

Quelle: www.de.internet.com

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