Die Bundesnetzagentur hat am vergangenen Freitag den Entwurf einer Regulierungsverfügung für den ATM-Bitstromzugang der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedsstaaten vorgelegt.
Der Entscheidungsentwurf sieht vor, der Deutschen Telekom AG (DT AG) eine Verpflichtung zur Zugangsgewährung zum ATM-Bitstromzugang aufzuerlegen. Als Auflagen sind der Zugang unter nicht-diskriminerenden Bedingungen, die getrennte Rechnungsführung und die Veröffentlichung eines Standardangebots vorgesehen. Hinsichtlich der Entgelte ist geplant, diese der nachträglichen Entgeltkontrolle zu unterwerfen.
Der ATM-Bitstromzugang ist eine Vorleistung, die Wettbewerber in die Lage versetzen soll, auf den nachgelagerten Endkundenmärkten qualitativ hochwertige DSL-Anschlüsse, die in erster Linie von Geschäftskunden nachgefragt werden, anzubieten. Hierin unterscheidet sich der ATM-Bitstromzugang vom IP-Bitstromzugang, zu dessen Zugangsgewährung die DT-AG bereits im September letzten Jahres verpflichtet worden ist, der auf der Basis des Internetprotokolls abgewickelt wird und der vornehmlich den DSL-Massenmarkt im Blick hat. Insoweit wird der nun in Brüssel vorgelegte Entwurf nach endgültigem Inkrafttreten die Regulierungsmaßnahmen auf dem Vorleistungsmarkt für Bitstromzugang komplettieren.
Die EU-Kommission sowie die nationalen Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedsstaaten können nunmehr innerhalb eines Monats zu dem Entwurf Stellung nehmen. Unter weitestgehender Berücksichtigung der Stellungnahmen wird die zuständige Beschlusskammer der Bundesnetzagentur dann endgültig entscheiden.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesnetzagentur
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