Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Werbung mit Newsletter und Fax" veröffentlicht.
Journalisten dürfen zu Recherchezwecken Rund-Mails an Unternehmen verschicken. Das befand das Landgericht München nach einer Klage einer Anwaltskanzlei gegen das Wirtschaftsmagazin „Focus-Money”.
„Das Magazin hatte dem Verlag zufolge 9000 Steuerberatungskanzleien per E-Mail einen Fragebogen zugeschickt, um über die Kanzleien regional geordnet zu berichten. Eine Kanzlei hatte auf Unterlassung geklagt, weil sie keine unverlangt eingesandte E-Mail erhalten wollte”, berichtet Focus Online.
Das Gericht befand, das Recht der Presse zur Informationsbeschaffung sei durch den Grundgesetz-Artikel 5 geschützt. „Würde man in der Zusendung jeder Umfrage-, oder überhaupt jeder E-Mail einer Redaktion einen rechtswidrigen Eingriff i. S. d. § 823 I BGB sehen, wäre der Presse die Informationsbeschaffungsmöglichkeit über das Internet fast völlig verwehrt. Zudem war zu berücksichtigen, dass die E-Mail-Adresse des Klägers in einem frei zugänglichen Online-Verzeichnis aufzufinden war", heisst es in der Urteilsbegründung.
„Aus der E-mail mit Anlagen geht klar hervor, dass es der Beklagten um die Gewinnung von Umfrageergebnissen ging, die... präsentiert werden sollten. Um eine erfolgreiche Umfrage durchführen zu können, war es für die Beklagte unerlässlich, die Adressaten des Schreibens über den Verwendungszweck des Umfrageergebnisses in Kenntnis zu setzen. Entgegen der Auffassung des Klägers war auch das Ziel der Informationsbeschaffung nicht nur vorgeschoben, so dass es sich um 'verkappte Werbung' handeln würde. Nach dem Inhalt des Begleitschreibens und auch der Art der im Fragebogen gestellten Fragen steht sehr sachlich die Informationsgewinnung im Vordergrund. Außer der Verwendung des...Logos und dem Hinweis auf... als Veranstalter der Umfrage findet keine Bezugnahme auf die Beklagte statt", führt das Gericht weiter aus. Das Urteil (Az. 33 0 11693/06) ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: www.ne-na.de
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