Der Streit zwischen den Landesregierungen und dem Bundeskartellamt um die Liberalisierung des deutschen Lottomarktes verschärft sich. Wie die 'WirtschaftsWoche' (aktueller Bericht) schreibt, erging am heutigen Dienstag ein erneuter Beschluss des Bundeskartellamtes zur bundesweiten Öffnung des Internetangebotes. Den Lottogesellschaften wird in der neuen Verfügung des Kartellamtes nun formal untersagt, "aufsichtsbehördlichen Weisungen zur Schließung ihres Internetvertriebs" Folge zu leisten.
"Die Weisungen der Lotterieaufsicht dürfen von den Lottogesellschaften und von den Lotterieaufsichtsbehörden der Bundesländer nicht umgesetzt werden", heißt es in dem 20-seitigen Schreiben des Kartellamtes. Bis zum 30. November wird den Gesellschaften nun Gelegenheit gegeben, Stellung zu nehmen.
Das Bundeskartellamt hatte die Lottogesellschaften erst Anfang November unter Strafandrohung aufgefordert, ihre regional begrenzten Internetangebote bundesweit zu öffnen. Daraufhin hatten die Anbieter nach einer Telefonkonferenz der Landesregierungen den Online-Tipp komplett aus ihrem Internetangebot gestrichen. Das Kartellamt sieht darin jetzt jedoch eine Umgehung der Öffnungsverfügung.
Durch den neuen Beschluss des Kartellamtes geraten die Lottogesellschaften unter erheblichen Druck: Kommen sie dem Beschluss nicht nach, drohen empfindliche Strafen des Kartellamtes. Öffnen sie ihr Internetangebot jedoch bundesweit, verstoßen sie gegen die Landesgesetze, wonach die Spielkonzession nur für die jeweilige regionale Lottogesellschaft gilt. Außerdem stünde die Ausweitung im Widerspruch zu einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts vom März dieses Jahres.
Quelle: www.de.internet.com
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
0 Kommentare