Provider, Webhoster und Content-Anbieter können nicht grundsätzlich für Postings in Gästebüchern, Foren oder Kommentaren verantwortlich gemacht werden. Das entschied der Oberste Gerichtshof des US-Bundesstaates Kalifornien gestern in San Francisco. Das gegensätzliche Urteil des kalifornischen Berufungsgerichts wurde damit aufgehoben.
Die Entscheidung wurde von Bürgerrechtsgruppen und Internet-Unternehmen in den USA begrüßt. Das Gericht habe somit bestätigt, dass Betreiber nicht für die Äußerungen eines Nutzers haftbar gemacht werden können. "Alles andere hätte die Meinungsäußerung im Internet stark eingeschränkt", sagte Ann Brick, Anwältin der Bürgerrechtsgruppe American Civil Liberties Union (ACLU).
Das Berufungsgericht hatte im Januar 2004 eine von niedrigeren Instanzen abgewiesene Klage an den Obersten Gerichtshof weitergegeben. Einem Internet-Aktivisten wurde dabei Beleidigung zur Last gelegt. Dieser hatte Äußerungen eines Dritten auf seiner Web-Seite erneut publiziert.
Der Eröffnung des Prozesses folgte eine öffentliche Auseinandersetzung darüber, ob Betreiber von Foren und anderen interaktiven Online-Angeboten generell für Inhalte verantwortlich gemacht werden können, die von anderen Nutzern publiziert werden. Das gestrige Urteil ermöglicht nun weiterhin eine direkte Kommunikation unter den Nutzern, ohne dass die Betreiber von Web-Seiten jeden Beitrag vor der Veröffentlichung prüfen müssen.
Quelle: www.de.internet.com
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