GULP - Das Portal für IT-Projekte (www.gulp.de) hat einen neuen Beitrag von RA Max-Lion Keller, LL.M. mit dem Titel "Wer haftet für IT-Sicherheit?" veröffentlicht. Dabei geht es darum, welche rechtlichen Konsequenzen sich bei der Vernachlässigung von IT-Security Belangen gerade für die Geschäftsführung ergeben können?
Auszug aus dem Artikel: "Das Thema "IT-Sicherheit" betrifft keineswegs nur Computer-Spezialisten, sondern hat absolute unternehmerische Relevanz. Unternehmen, die der IT-Sicherheit nur wenig Beachtung schenken, handeln grob fahrlässig und werden mittlerweile auch seitens der Gerichte als schlicht "blauäugig" bezeichnet. Rechtsanwalt Max-Lion Keller erläutert anhand eines Falls, den das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im Jahr 2003 zu entscheiden hatte, welche rechtlichen Konsequenzen sich aus einer derartigen Blauäugigkeit für ein Unternehmen ergeben...."
Der Artikel ist "hier" in vollständiger Länge abrufbar.
Eine vertiefte Darstellung des Themas erhalten Sie auch in unserem eBook "IT-Sicherheit und Haftung der Unternehmensführung"..
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
0 Kommentare