Das Online-Fachportal (www.Online-Marketing-Experts.de) hat einen neuen Beitrag von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht) mit dem Titel "Widerruf von eBay-Käufern" in dessen Beratungsbrief 10/2006 veröffentlich. Der Artikel geht insbesondere detailliert auf den Wertersatzanspruch nach dem Widerruf des Verbrauchers ein.
Der Artikel ist "hier" in vollständiger Länge abrufbar.
Einleitung des Artikels: "Oftmals orientieren sich Gerichte in ihrer Spruchpraxis an folgendem Motto: „Wo kämen wir denn dahin?” Mit dieser Art der Argumentation, die natürlich immer juristisch aufwändig verkleidet sein will, nahm nun auch das LG Flensburg (Urteil vom 23.08.2006, Aktenzeichen 6 O 107/06) einer wirtschaftlich unsinnigen Konsequenz aus an sich plausiblen Urteilen der letzten Zeit zum überaus komplizierten Fernabsatzgesetz die Spitze. So sprach das Gericht einem eBay-Verkäufer den vom Gesetzgeber gewollten Wertersatzanspruch nach dem Widerruf des Verbrauchers zu – was heutzutage gewiss keine Selbstverständlichkeit mehr darstellt!...."
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