Die Software-Unternehmen Adobe und Symantec wollen erreichen, dass Microsoft mit Windows Vista keine kostenlosen Konkurrenzprodukte zu ihren Anwendungen ausliefert. Beide Firmen versuchen derzeit über die EU-Kommission ihre Interessen durchzusetzen. Das berichtet das 'Wall Street Journal' (Donnerstagsausgabe) unter Berufung auf informierte Kreise. Die Hersteller befürchten, dass Microsoft seine dominante Position bei Betriebssystemen nutzt, um eigene Applikationen in den Markt zu drücken und den Wettbewerbern wichtige Umsatzquellen zu entziehen.
Adobe sieht vor allem in Microsofts Dokument-Format XPS eine Gefahr, einem direkten Konkurrenzprodukt zu PDF, einer der wichtigsten Umsatzstützen des Grafikexperten. Tools zum Erstellen und Lesen entsprechender Dokumente werden nativ in Windows Vista integriert. Adobe fordert deshalb von der EU-Kommission, dass die Integration von XPS ohne Aufpreis untersagt wird.
In der kommenden Woche wollen außerdem Vertreter von Symantec nach Brüssel reisen, um gegen die Auslieferung von Anti-Viren-Tools mit Vista mobil zu machen. Geplant sei unter anderem eine Pressekonferenz, auf denen die bisher von Microsoft vorgebrachten Argumente in der Auseinandersetzung widerlegt werden sollen, so Konzernsprecher Cris Paden gegenüber der Zeitung.
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes hatte Microsoft bereits davor gewarnt, durch die Integration neuer Features das Wettbewerbsrecht zu verletzen. Gleichzeitig lehnte sie ab, das neue Betriebssystem noch vor der Markteinführung einer Prüfung zu unterziehen und den Verkaufsstart zu verzögern.
In einem früheren Wettbewerbsverfahren hat die EU-Kommission Microsoft bereits wegen der Integration des Media Players in Windows und der Geheimhaltung von Netzwerkprotokollen verurteilt. In beiden Fällen seien Konkurrenzprodukte am Markt behindert worden. Der Konzern wurde im März 2004 deswegen mit einer Geldstrafe in Höhe von 497 Millionen Euro sanktioniert, muss in Europa eine Windows XP-Version ohne Media Player anbieten und Konkurrenten Zugang zu den Protokollen gewähren. Das Berufungsverfahren läuft.
Quelle: www.de.internet.com
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
0 Kommentare