Eigentümer über die Aktion nicht informiert
Die Polizei hat den Anonymisierungs-Server des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), einer Dienststelle des Landes, ohne deren Wissen beschlagnahmt. Grundlage dafür lieferte ein Beschluss des Amtsgerichtes Konstanz, teilte das ULD heute in Kiel mit. Der Vorfall steht offenbar in Zusammenhang mit der Beschlagnahmung weiterer Rechner bei Betreibern von Anonymisierungsdiensten in den vergangenen Tagen. Diese wurden damit begründet, Anbieter von Kinderpornografie im Internet ausfindig machen zu wollen.
Die Behörden hatten den Server der Dienststelle bereits am 6. September in einem Datenzentrum in Karlsruhe "sichergestellt". Der Eigentümer wurde aber nicht informiert und konnte den Verbleib des Gerätes erst nach eigenen Nachforschungen am 11. September ermitteln. Den Gerichtsbeschluss erhielt das ULD nach erneuter Nachfrage zwei Tage später.
Der beschlagnahmte Rechner ist Teil des vom Bundeswirtschaftministerium geförderten Projektes AN.ON - Anonymität Online. AN.ON ermöglicht Nutzern des World Wide Web kostenlos IP-Adresse zu verschleiern. Der dafür eingesetzte Java Anon Proxy (JAP)-Server mischt den Datenverkehr über mehrere Stationen mit dem Traffic anderer Nutzer. Dadurch wird eine Rückverfolgung einzelner IP-Pakete zum Absender unmöglich.
Die Staatsanwaltschaft habe nun einen Rechner in ihrer Asservatenkammer, der keine weiteren Erkenntnisse bringen wird. AN.ON speichert keinerlei Verbindungsdaten, so Thilo Weichert, Leiter des ULD und Landesdatenschützer Schleswig-Holstein. "Jedem Internet-Kriminalisten müsste inzwischen bekannt sein, wie AN.ON funktioniert. Alle rechtlichen und technischen Informationen sind öffentlich im Internet abrufbar, das ULD ist zur Beratung der Strafverfolger bereit", sagte er.
Durch die Aktion seien die mutmaßlichen Täter nun außerdem vorgewarnt. "Es ist das gemeinsame Anliegen von Datenschützern und Strafverfolgern, Anbieter von Kinderpornografie im Internet dingfest zu machen. So ist es - nach einem konkreten Anfangsverdacht und mit richterlichem Beschluss - bei AN.ON jederzeit möglich, die Verbreiter von Kinderpornografie zurück zu verfolgen", sagte Weichert. Wie beim Abhören eines Telefons würde dann eine konkrete Verbindung durch den Betreiber protokolliert.
Quelle: www.de.internet.com
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