Das Verwaltungsgericht Saarlouis hat in einem Eilverfahren die Regierung des Saarlandes aufgefordert, eine Schließungsverfügung gegen die deutsche Niederlassung der niederländischen Versandapotheke DocMorris zu erlassen. In dem Urteil hat das Gericht die Interessen der deutschen Apotheker über das Wettbewerbsrecht gestellt. Geklagt hatten die Apothekenkammer des Saarlandes, der Deutsche Apothekerverband und drei Apothekeninhaber. Das Online-Geschäft der niederländischen Versandapotheke bleibt davon unberührt, teilte DocMorris heute in Saarbrücken mit.
Gegen die Entscheidung will das Unternehmen mit allen rechtlichen Mitteln vorgehen, hieß es. "Als wir den Versandhandel starteten, gab es zahlreiche Richtersprüche gegen uns. Am Ende haben wir uns doch durchgesetzt", so DocMorris-Chef Ralf Däinghaus. Man sei bereit, durch alle Instanzen zu gehen.
DocMorris hatte Anfang Juli seine erste Apotheken-Filiale in Saarbrücken eröffnet. Die niederländische Versandapotheke wollte dadurch in Deutschland - ihrem wichtigsten Markt - stärker Präsenz zeigen.
Quelle: www.de.internet.com
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