Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Gutachten - Entschädigungslose Überwachungsmaßnahmen verfassungswidrig

10.09.2006, 00:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
Gutachten - Entschädigungslose Überwachungsmaßnahmen verfassungswidrig

VATM befürchtet schrankenlosen Abhörausbau

Ein Gutachten des Max-Planck-Instituts kommt zu dem Schluss, dass entschädigungslose Überwachungsmaßnahmen auf Kosten der Telekommunikationsbetreiber verfassungswidrig sind. "Wenn der Staat sich dabei privater Unternehmen bedient, müssen die Kosten auch vom Staat getragen werden. Dies sieht unsere Verfassung so vor", erläutert Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Branchenverbands VATM, der das Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg, mit der Studie beauftragt hat. Verfassungswidrig sei auch die vom Bundesrat geforderte Streichung der Ermächtigungsgrundlage zum Erlass von Entschädigungsregeln, so Grützner gestern in Köln.

In der Bundesregierung besteht nach wie vor keine Einigkeit darüber, ob die Wirtschaft weiter mit Kosten für staatlich verordnete Überwachungsmaßnahmen im Telekommunikationsbereich belastet werden darf. "Ohne eine angemessene Entschädigung der TK-Unternehmen befürchten wir eine weitere erhebliche Zunahme der Überwachungsmaßnahmen", so Grützner. Nach den Statistiken der Bundesnetzagentur hat sich die Zahl strafprozessualer Überwachungsmaßnahmen im Zeitraum 2000 bis 2005 auf inzwischen rund 40.000 pro Jahr mehr als verdoppelt.

"Die deutschen Telekommunikations-Unternehmen werden durch die Durchführung der originär staatlichen Überwachungsmaßnahmen jedes Jahr mit Kosten in Millionenhöhe belastet", erklärt Grützner. "Die Arbeit der Strafermittlungsbehörden ist wichtig und wird von den Unternehmen auch unterstützt. Hinsichtlich der dadurch entstehenden Kosten muss jedoch das Verursacherprinzip gelten." Der VATM hofft, dass in der für Mitte kommender Woche angekündigten Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates zur TKG-Novelle Klarheit geschaffen wird.

Quelle: www.de.internet.com

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Kaufland.de: Anpassung der Widerrufsbelehrung erforderlich
(29.04.2024, 17:13 Uhr)
Kaufland.de: Anpassung der Widerrufsbelehrung erforderlich
Ab sofort im Mandantenportal: Generator für fremdsprachige Impressen
(26.04.2024, 16:23 Uhr)
Ab sofort im Mandantenportal: Generator für fremdsprachige Impressen
Website-Scanner: Neue Dienste und weitere Optimierungen
(22.04.2024, 16:49 Uhr)
Website-Scanner: Neue Dienste und weitere Optimierungen
IT-Recht Kanzlei bietet Rechtstexte für BILD Marktplatz an
(22.04.2024, 07:50 Uhr)
IT-Recht Kanzlei bietet Rechtstexte für BILD Marktplatz an
Sie nutzen Shopware 5 oder 6 oder Cloud? Kennen Sie bereits die Datenschnittstelle der IT-Recht Kanzlei?
(18.04.2024, 16:43 Uhr)
Sie nutzen Shopware 5 oder 6 oder Cloud? Kennen Sie bereits die Datenschnittstelle der IT-Recht Kanzlei?
manomano.es: IT-Recht Kanzlei bietet professionelle Rechtstexte an
(15.04.2024, 16:46 Uhr)
manomano.es: IT-Recht Kanzlei bietet professionelle Rechtstexte an
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei