VATM befürchtet schrankenlosen Abhörausbau
Ein Gutachten des Max-Planck-Instituts kommt zu dem Schluss, dass entschädigungslose Überwachungsmaßnahmen auf Kosten der Telekommunikationsbetreiber verfassungswidrig sind. "Wenn der Staat sich dabei privater Unternehmen bedient, müssen die Kosten auch vom Staat getragen werden. Dies sieht unsere Verfassung so vor", erläutert Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Branchenverbands VATM, der das Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg, mit der Studie beauftragt hat. Verfassungswidrig sei auch die vom Bundesrat geforderte Streichung der Ermächtigungsgrundlage zum Erlass von Entschädigungsregeln, so Grützner gestern in Köln.
In der Bundesregierung besteht nach wie vor keine Einigkeit darüber, ob die Wirtschaft weiter mit Kosten für staatlich verordnete Überwachungsmaßnahmen im Telekommunikationsbereich belastet werden darf. "Ohne eine angemessene Entschädigung der TK-Unternehmen befürchten wir eine weitere erhebliche Zunahme der Überwachungsmaßnahmen", so Grützner. Nach den Statistiken der Bundesnetzagentur hat sich die Zahl strafprozessualer Überwachungsmaßnahmen im Zeitraum 2000 bis 2005 auf inzwischen rund 40.000 pro Jahr mehr als verdoppelt.
"Die deutschen Telekommunikations-Unternehmen werden durch die Durchführung der originär staatlichen Überwachungsmaßnahmen jedes Jahr mit Kosten in Millionenhöhe belastet", erklärt Grützner. "Die Arbeit der Strafermittlungsbehörden ist wichtig und wird von den Unternehmen auch unterstützt. Hinsichtlich der dadurch entstehenden Kosten muss jedoch das Verursacherprinzip gelten." Der VATM hofft, dass in der für Mitte kommender Woche angekündigten Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates zur TKG-Novelle Klarheit geschaffen wird.
Quelle: www.de.internet.com
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